Urlaub vs. Sauerstoff vs. Kinderhospiz

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Da hört man vie­les und man­ches mag, möch­te man nicht glau­ben wol­len. Heu­te erfuhr ich von einer Fami­lie, die ins Kin­der­hos­piz gefah­ren sind, dass deren Kran­ken­kas­se die dor­ti­ge Ver­sor­gung mit Sau­er­stoff für das Kind ablehnt. Wie? Nun die Kas­se meint, für die Ver­sor­gung am “Urlaubs­ort” müs­se sie für einen zusätz­li­chen Tank am Urlaubs­ort mit Flüs­sig­sauer­stoff nicht zah­len. Dabei sei zu beach­ten: Dies Kind braucht das Medi­ka­ment Sau­er­stoff rund um die Uhr.Ja, Sie lesen richtig.Bei die­ser Nach­richt stellt sich mir die Fra­ge, ob denn auch wirk­lich klar ist, dass hier die Eltern sich erlau­ben (daher kommt ja das Wort Urlaub) möch­ten, von ihrer Pfle­ge­tä­tig­keit “fern­zu­blei­ben”, weil sie die­se so nicht mehr bewäl­ti­gen. Sie brau­chen eine Ent­las­tung wegen der schwe­ren Erkran­kung und Behin­de­rung des Kin­des, und die­se kön­nen sie nur über das Kin­der­hos­piz erhalten.

Ich den­ke, die meis­ten Mit­men­schen wür­den nicht mal ansatz­wei­se auf die Idee kom­men, eine Fahrt ins Hos­piz mit den Begriff Urlaub zu ver­bin­den. Da muss man schon selbst eine schwie­ri­ge Lebens­si­tua­ti­on mit stark ein­ge­schränk­ter Lebens­qua­li­tät und der stän­di­gen Nähe zum Tod tag­täg­lich erle­ben. Dann wird wohl die Ent­las­tung von der Pfle­ge des eige­nen Kin­des in die Nähe des Begriffs Urlaub kom­men bzw. eigent­lich heißt es anders: Der arbei­ten­de Teil der Fami­lie bekommt Urlaub oder nimmt sich die­sen vom Arbeits­platz, um die Vor­aus­set­zung zu schaf­fen gegen die chro­ni­sche Über­be­las­tung in der Fami­lie ange­hen zu kön­nen. Denn so stellt sich die­se die Fra­ge, wel­che Mög­lich­kei­ten haben denn die Fami­li­en in einer sol­chen beson­de­ren Lebens­si­tua­ti­on, um an den Belas­tun­gen nicht zu zer­bre­chen, um die “rest­li­che” Lebens­qua­li­tät nicht auch noch zu ver­lie­ren, eben um die häus­li­che und fami­liä­re Situa­ti­on wie­der zu stabilisieren.

Eine Sta­bi­li­sie­rung, die auch not­wen­dig ist, damit das Kind zu Hau­se blei­ben kann, sowie dort auch ster­ben kann und nicht auf­grund eines Ner­ven­ko­lapps “abge­scho­ben” wer­den muss ein ein Heim. Hier­zu gilt auch anzu­mer­ken: Ein Kin­der­hos­piz liegt für die meis­ten Fami­li­en nicht an der nächs­ten Stra­ßen­ecke. In Deutsch­land gibt es aktu­ell sechs Stück, dadurch ist ein sol­ches Haus für vie­le min­des­tens hun­dert Kilo­me­ter entfernt.

Kein Sau­er­stoff — das heißt, so ver­ste­he ich es, ein Nein an die Fami­lie für den Weg ins Kin­der­hos­piz. Doch ist die Ent­schei­dung der Kran­ken­ver­si­che­rung unver­ständ­lich, denn es gibt Urtei­le von Sozi­al­ge­rich­ten, die mei­nen, beim Jah­res­ur­laub (in Deutsch­land) habe der Pati­ent ein Anrecht auf die Ver­sor­gung mit Flüs­sig­sauer­stoff. Zwar lässt sich ein Urlaub nicht mit einem Hos­piz­auf­ent­halt auf die glei­che Ebe­ne set­zen. Denn wenn ein erwach­se­ner, mün­di­ger Pati­ent sich ent­schei­det zu rei­sen oder frei zu neh­men vom All­tag, ist es Urlaub, so meint es der Volks­mund und dafür gilt für mich die Rechtsprechung.

Aber wenn ich als Pfle­ge­per­son mein pfle­ge­be­dürf­ti­ges Kind oder auch die Mut­ter, den Vater in eine Pfle­ge­ein­rich­tung für mei­ne Ent­las­tung gebe, weil ich nerv­lich aus­ge­laugt bin, dann kann man zwar mei­nen, ich als Pfle­ge­per­son habe dann Urlaub, doch sicher­lich nicht mein Kind. Okay, die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen brau­chen auch mal ihren Abstand von der Pfle­ge­per­son, ins­be­son­de­re wenn man die­ser die Über­las­tung schon in der Men­ge an Fal­ten im Gesicht able­sen kann und die­se hin­zu eine unfreund­li­che Rup­pig­keit an den Tag legt.

Doch an sich geht es hier um eine Situa­ti­on, wo der Gesetz­ge­ber meint, die Pfle­ge­per­son kann und darf aus­fal­len, wofür es dann eben z. B. die Kurz­zeit­pfle­ge gibt. Für die­se Zeit, da die­se Pfle­ge nicht zu Hau­se statt­fin­det, muss auf der “Pfle­ge­sta­ti­on” für alle medi­zi­nisch not­wen­di­gen Din­gen gesorgt sein. Wenn es eben der lebens­not­wen­di­ge Sau­er­stoff ist oder die Beatmung, dann müss­te dies auch für den sta­tio­nä­ren Auf­ent­halt, also auch für das Kin­der­hos­piz, gel­ten. Ist dies nicht der Fall, dann kann die Pfle­ge­per­son nicht ihr Recht wahr­neh­men die Pfle­ge an eine Ein­rich­tung kurz­zei­tig abge­ben zu können.

Nun noch die Urtei­le zur Sau­er­stoff­ver­sor­gung im Urlaub im eige­nen Land: http://​www​.lun​gen​trans​plan​ta​ti​on​.net/​5​_​1​0​_​1​.​h​tml http://​www​.selbst​hil​fe​-lot​.de/​c​o​n​t​e​n​t​/​v​i​e​w​/​6​6​/​34/

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