Da hört man vieles und manches mag, möchte man nicht glauben wollen. Heute erfuhr ich von einer Familie, die ins Kinderhospiz gefahren sind, dass deren Krankenkasse die dortige Versorgung mit Sauerstoff für das Kind ablehnt. Wie? Nun die Kasse meint, für die Versorgung am “Urlaubsort” müsse sie für einen zusätzlichen Tank am Urlaubsort mit Flüssigsauerstoff nicht zahlen. Dabei sei zu beachten: Dies Kind braucht das Medikament Sauerstoff rund um die Uhr.Ja, Sie lesen richtig.Bei dieser Nachricht stellt sich mir die Frage, ob denn auch wirklich klar ist, dass hier die Eltern sich erlauben (daher kommt ja das Wort Urlaub) möchten, von ihrer Pflegetätigkeit “fernzubleiben”, weil sie diese so nicht mehr bewältigen. Sie brauchen eine Entlastung wegen der schweren Erkrankung und Behinderung des Kindes, und diese können sie nur über das Kinderhospiz erhalten.
Ich denke, die meisten Mitmenschen würden nicht mal ansatzweise auf die Idee kommen, eine Fahrt ins Hospiz mit den Begriff Urlaub zu verbinden. Da muss man schon selbst eine schwierige Lebenssituation mit stark eingeschränkter Lebensqualität und der ständigen Nähe zum Tod tagtäglich erleben. Dann wird wohl die Entlastung von der Pflege des eigenen Kindes in die Nähe des Begriffs Urlaub kommen bzw. eigentlich heißt es anders: Der arbeitende Teil der Familie bekommt Urlaub oder nimmt sich diesen vom Arbeitsplatz, um die Voraussetzung zu schaffen gegen die chronische Überbelastung in der Familie angehen zu können. Denn so stellt sich diese die Frage, welche Möglichkeiten haben denn die Familien in einer solchen besonderen Lebenssituation, um an den Belastungen nicht zu zerbrechen, um die “restliche” Lebensqualität nicht auch noch zu verlieren, eben um die häusliche und familiäre Situation wieder zu stabilisieren.
Eine Stabilisierung, die auch notwendig ist, damit das Kind zu Hause bleiben kann, sowie dort auch sterben kann und nicht aufgrund eines Nervenkolapps “abgeschoben” werden muss ein ein Heim. Hierzu gilt auch anzumerken: Ein Kinderhospiz liegt für die meisten Familien nicht an der nächsten Straßenecke. In Deutschland gibt es aktuell sechs Stück, dadurch ist ein solches Haus für viele mindestens hundert Kilometer entfernt.
Kein Sauerstoff — das heißt, so verstehe ich es, ein Nein an die Familie für den Weg ins Kinderhospiz. Doch ist die Entscheidung der Krankenversicherung unverständlich, denn es gibt Urteile von Sozialgerichten, die meinen, beim Jahresurlaub (in Deutschland) habe der Patient ein Anrecht auf die Versorgung mit Flüssigsauerstoff. Zwar lässt sich ein Urlaub nicht mit einem Hospizaufenthalt auf die gleiche Ebene setzen. Denn wenn ein erwachsener, mündiger Patient sich entscheidet zu reisen oder frei zu nehmen vom Alltag, ist es Urlaub, so meint es der Volksmund und dafür gilt für mich die Rechtsprechung.
Aber wenn ich als Pflegeperson mein pflegebedürftiges Kind oder auch die Mutter, den Vater in eine Pflegeeinrichtung für meine Entlastung gebe, weil ich nervlich ausgelaugt bin, dann kann man zwar meinen, ich als Pflegeperson habe dann Urlaub, doch sicherlich nicht mein Kind. Okay, die Pflegebedürftigen brauchen auch mal ihren Abstand von der Pflegeperson, insbesondere wenn man dieser die Überlastung schon in der Menge an Falten im Gesicht ablesen kann und diese hinzu eine unfreundliche Ruppigkeit an den Tag legt.
Doch an sich geht es hier um eine Situation, wo der Gesetzgeber meint, die Pflegeperson kann und darf ausfallen, wofür es dann eben z. B. die Kurzzeitpflege gibt. Für diese Zeit, da diese Pflege nicht zu Hause stattfindet, muss auf der “Pflegestation” für alle medizinisch notwendigen Dingen gesorgt sein. Wenn es eben der lebensnotwendige Sauerstoff ist oder die Beatmung, dann müsste dies auch für den stationären Aufenthalt, also auch für das Kinderhospiz, gelten. Ist dies nicht der Fall, dann kann die Pflegeperson nicht ihr Recht wahrnehmen die Pflege an eine Einrichtung kurzzeitig abgeben zu können.
Nun noch die Urteile zur Sauerstoffversorgung im Urlaub im eigenen Land: http://www.lungentransplantation.net/5_10_1.html http://www.selbsthilfe-lot.de/content/view/66/34/