Verrechnung von nicht erbrachten Pflegeleistungen

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Die Kran­ken­kas­se möch­te, dass der Pfle­ge­dienst das Pfle­ge­geld der Pfle­ge­stu­fe bekommt, doch erbringt er die­se Leis­tung nicht. Ich fra­ge nun.

Eine Fra­ge ist für mich, wie kann ich dies benen­nen, wenn die Kran­ken­kas­se möch­te, dass der Pfle­ge­dienst das Pfle­ge­geld bekommt, da es mit der Behand­lungs­pfle­ge ver­rech­net wird wie ich es in unse­rem Fall ver­ste­he. Aber der Pfle­ge­dienst erbringt kei­ne Leis­tun­gen, wofür das Pfle­ge­geld gezahlt wird. Also er ver­rich­tet die Grund­pfle­ge und die haus­wirt­schaft­li­che Ver­sor­gung nicht. Die Zuge­hö­ri­gen über­neh­men selbst die­se Leistungen.

In ande­re Berei­chen ist es auch nicht mög­lich eine Leis­tung auf die Rech­nung zu set­zen, wenn die­se gar nicht erbracht wur­de, zumin­dest ist dies mei­ne Erfah­rung. Ich stimm zu, die­se Drei­ecks­be­zie­hung im Sozi­al­we­sen ist etwas “Spe­zi­el­les”, also die Kran­ken­kas­se bezahlt einen Dienst­leis­ter direkt, wel­cher sei­ne Leis­tung für einen Men­schen erbringt, der dies zusam­men mit sei­nem Arzt bei der Kas­se bean­tragt hat.

Ob dies spe­zi­ell ist oder nicht, könn­te ich wie­der­um bezwei­feln, aber deut­lich ist: Der Kun­de, also bei dem die Leis­tung erbracht wird, ist irgend­wie auch wie­der­um nicht Kun­de, denn sei­ne Mit­spra­che ist ein­ge­schränkt, wie sich das Pro­dukt gestal­tet kann. Dies kann not­wen­dig sein, da die Sozi­al­kas­sen auf ihre Kos­ten ach­ten müs­sen und z.B. nur eine Grund­ver­sor­gung bezah­len möch­ten oder sollen.

Doch wie bezeich­net man es, wenn eine „Sozi­al­kas­se“ eine Leis­tung abech­net oder eben abrech­nen möch­te bei einem Dienst­leis­ter, von dem sie gar nicht erbracht wird?

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by dirkstr

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