Die Krankenkasse möchte, dass der Pflegedienst das Pflegegeld der Pflegestufe bekommt, doch erbringt er diese Leistung nicht. Ich frage nun.
Eine Frage ist für mich, wie kann ich dies benennen, wenn die Krankenkasse möchte, dass der Pflegedienst das Pflegegeld bekommt, da es mit der Behandlungspflege verrechnet wird wie ich es in unserem Fall verstehe. Aber der Pflegedienst erbringt keine Leistungen, wofür das Pflegegeld gezahlt wird. Also er verrichtet die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung nicht. Die Zugehörigen übernehmen selbst diese Leistungen.
In andere Bereichen ist es auch nicht möglich eine Leistung auf die Rechnung zu setzen, wenn diese gar nicht erbracht wurde, zumindest ist dies meine Erfahrung. Ich stimm zu, diese Dreiecksbeziehung im Sozialwesen ist etwas “Spezielles”, also die Krankenkasse bezahlt einen Dienstleister direkt, welcher seine Leistung für einen Menschen erbringt, der dies zusammen mit seinem Arzt bei der Kasse beantragt hat.
Ob dies speziell ist oder nicht, könnte ich wiederum bezweifeln, aber deutlich ist: Der Kunde, also bei dem die Leistung erbracht wird, ist irgendwie auch wiederum nicht Kunde, denn seine Mitsprache ist eingeschränkt, wie sich das Produkt gestaltet kann. Dies kann notwendig sein, da die Sozialkassen auf ihre Kosten achten müssen und z.B. nur eine Grundversorgung bezahlen möchten oder sollen.
Doch wie bezeichnet man es, wenn eine „Sozialkasse“ eine Leistung abechnet oder eben abrechnen möchte bei einem Dienstleister, von dem sie gar nicht erbracht wird?