Damt dies das Versorgungsamt in Gera feststellen kann, müssen wir nun denen den Augenarzt unserer Tochter nennen. Getan, per Fax. Doch das erste Fax ist wohl nur bei mir eingescannt worden und kam am anderen Ende der Leitung in Gera nicht raus. Denn so bekamen wir eine neue Frist per Post vom Amt, den behandelten Augenarzt zu nennen. Ich rief dort an und nannte den vollen Namen der Ärztin. Es ist also eine Sie.
Diese fernmündlich Varriante reichte sogar aus, was ich auch gerne vorher gewusst hätte, denn so hätte ich mir das Fax sparen können. Nun gut und heute kam wieder ein Schreiben vom Versorgungsamt: Die augenärztliche Praxis meint, unsere Tochter sei dort nicht in Behandlung. Ja wie? Dort werde ich, dort wird meine Mutter, die ganze Familie betreut, aber mein Kind nicht? Und dann macht es klick, der Grund ist sicherlich ein Namenswechsel im September letzten Jahres, da die Eltern meinten, ein einziger Nachname täte der Familie gut, vereinfacht die Kommunikation mit den Ämtern und Behörden. Doch teilten wir dies nicht jeden Arzt mit, insbesondere, wozu braucht man einen Augenarzt, wenn man blind ist und die Augen keine Therapie brauchen. Eben, für die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises, für die Genehmigung der Seh- und Blindenfrühförderung und dem Blindengeld.
Nun, da der Schwerbehindertenausweis in knappen neun Monaten ausläuft, wird gerade geprüft, ob dem Kinde noch das Merkzeichen für blind zu steht. Die Sehkraft könnte sich ja gebessert haben seit der letzten Überprüfung vor guten zwei Jahren.
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