Sind Sie mit dem Ergebnis einer Begutachtung nicht einverstanden, können Sie bei der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse einen Widerspruch einlegen — nicht bei uns!
Der Widerspruch muss eine Begründung enthalten. Wenn es sich um eine Leistung der Krankenversicherung handelt, dann ist hierfür auch eine entsprechende Mitteilung des behandelnden Arztes erforderlich. Die Kasse beauftragt evtl. den MDK mit einer erneuten Prüfung. Die Sachlage wird dann neuerlich, diesmal von einem anderen Gutachter, bewertet.
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und
Betrifft Ihr Anliegen den Begutachtungsvorgang, so wenden Sie sich bitte an uns.
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also an den MDK selbst, sicherlich natürlich an den Verband. Interessant ist für mich noch, ob man seine Beschwerde über einen ärztlichen Gutachter vom MDK nicht auch an die Landesärztekammer schicken kann. Zumindest führt die folgende Datei ( klick hier (pdf) ), ein Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Hessen, eine Statistik von Beschwerden über den MDK auf.