“Ab wann muss ich zum MDK”

Der heutige Such­hit hat es in sich, denn es ist gar nicht so leicht eine Antwort zu find­en auf die Frage, ab wann man zum MDK muss. Also wir mussten “zum MDK” noch nie selb­st. Aber es gibt diese Sit­u­a­tion, zum Beispiel bei der Über­prü­fung der Krankschrei­bung, also bei der Arbeit­sun­fähigkeit. Aber bei Pflegebedürftigkeit hat­te ich es noch nicht gehört, das man als Patient zur ort­sna­hen MDK-Stelle vorge­laden wird. Wenn ein Kon­takt von Angesicht zu Angesicht erwün­scht ist, dann kommt der MDK zum Patien­ten.

Vielle­icht muss man als Mitar­beit­er ein­er Behörde im Gesund­heitswe­sen irgend­wann zum MDK oder es ist der Beruf­swun­sch eines Arztes oder Altenpflegers beim sozialmedi­zinis­chen Dienst zu arbeit­en. Doch muss hier die Frage laut­en, wieviel Jahre Beruf­ser­fahrung brauche ich, um beim MDK e.V. angestellt zu wer­den. Das kann sicher­lich nur die Stel­lenauss­chrei­bung klären.

Oder aber die Frage lautet eigentlich: Ab wann wird ein Gutacht­en vom MDK bei ein­er ärztlichen Verord­nung angefordert?

Das entschei­det zum einen die Krankenkasse, zum Beispiel, wenn sie sich fragt bei ein­er Ther­a­pie oder einen Hil­f­s­mit­tel, ob es denn Sinn macht, mal ganz grob gesagt. Das andere ist, wenn etwas abgelehnt wird von der Krankenkasse. Hier­bei kann oder sollte man auch mal nach­fra­gen, ob denn ein Gutacht­en darüber erstellt wurde. Lautet die Antwort nein, dann sollte man auf ein Gutacht­en beste­hen (wenn es denn hilft(?)).

Zumin­d­est ist es laut unser­er Erfahrung so eine Sache mit den Gutacht­en vom MDK, denn es stellt sich immer die Frage, wie weit unab­hängig von den Inter­essen der Krankenkasse der MDK-Arzt seine Entschei­dun­gen trifft.

Kat­e­gorie: 
Frage des Tages



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