“Ab wann muss ich zum MDK”

Der heu­ti­ge Such­hit hat es in sich, denn es ist gar nicht so leicht eine Ant­wort zu fin­den auf die Fra­ge, ab wann man zum MDK muss. Also wir muss­ten “zum MDK” noch nie selbst. Aber es gibt die­se Situa­ti­on, zum Bei­spiel bei der Über­prü­fung der Krank­schrei­bung, also bei der Arbeits­un­fä­hig­keit. Aber bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit hat­te ich es noch nicht gehört, das man als Pati­ent zur orts­na­hen MDK-Stel­le vor­ge­la­den wird. Wenn ein Kon­takt von Ange­sicht zu Ange­sicht erwünscht ist, dann kommt der MDK zum Pati­en­ten.

Viel­leicht muss man als Mit­ar­bei­ter einer Behör­de im Gesund­heits­we­sen irgend­wann zum MDK oder es ist der Berufs­wunsch eines Arz­tes oder Alten­pfle­gers beim sozi­al­me­di­zi­ni­schen Dienst zu arbei­ten. Doch muss hier die Fra­ge lau­ten, wie­viel Jah­re Berufs­er­fah­rung brau­che ich, um beim MDK e.V. ange­stellt zu wer­den. Das kann sicher­lich nur die Stel­len­aus­schrei­bung klären.

Oder aber die Fra­ge lau­tet eigent­lich: Ab wann wird ein Gut­ach­ten vom MDK bei einer ärzt­li­chen Ver­ord­nung angefordert?

Das ent­schei­det zum einen die Kran­ken­kas­se, zum Bei­spiel, wenn sie sich fragt bei einer The­ra­pie oder einen Hilfs­mit­tel, ob es denn Sinn macht, mal ganz grob gesagt. Das ande­re ist, wenn etwas abge­lehnt wird von der Kran­ken­kas­se. Hier­bei kann oder soll­te man auch mal nach­fra­gen, ob denn ein Gut­ach­ten dar­über erstellt wur­de. Lau­tet die Ant­wort nein, dann soll­te man auf ein Gut­ach­ten bestehen (wenn es denn hilft(?)).

Zumin­dest ist es laut unse­rer Erfah­rung so eine Sache mit den Gut­ach­ten vom MDK, denn es stellt sich immer die Fra­ge, wie weit unab­hän­gig von den Inter­es­sen der Kran­ken­kas­se der MDK-Arzt sei­ne Ent­schei­dun­gen trifft.

Kate­go­rie: 
Fra­ge des Tages



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by dirkstr

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