Mancher Antrag wird gestellt und wenn man bei der Kasse oder dem Amt nicht nachfragt, dann hört man nie wieder etwas davon, wie zum Beispiel unser Antrag von vor zwei Jahren zur Sondenentwöhnung. Klar, dies Thema hatte sich von allein erledigt, aber Seitens der Kasse war nie eine Entscheidung gefallen. Nun wird es keine mehr geben. Doch an sich möchten wir die Anträge nicht aus den Blick verlieren, was aber schnell passieren kann, wenn mehrere bürokratische “Sachen” gleichzeitig auf ihre Entscheidung warten. Zieht sich die Entscheidung hin, dann bedeutet ein offener Antrag auch, man muss manchmal beim Amt nachfragen, wie denn nun der Stand ist oder ob noch ein Gutachten (wie zum Beispiel vom MDK) eingeholt wird über die Sachlage. Dabei stellt sich dann die Frage, wie behält man nun den Überblick:
- Mit Papier und Stift; einem Aktenordner; einen Kalender
- Digital: digitale Ordner, Todo-Programme, Planer
- 1. und 2. gemischt
- Mein Sozialarbeiter, Betreuer, Anwalt regelt das
Wir selbst bevorzugen das gemischte System. Was heißt:
- ein Aktenordner für die Briefe vom Amt und die (in Kopie) hin
- jede einzelne “Sache” wird mit einem einzelnen Register versehen
- im PC: die Todo, auf was man wartet (in Erwartung) und wann mal wieder nach gehackt werden sollte, welcher Sachbearbeiter zuständig ist (siehe Briefe) und dessen Kontaktdaten
- Wer hilft mir oder habe ich die Sache an einem Anwalt, Verband abgegeben.
- die Todo regelmäßig im Blick haben; im Kalender Stichtage versehen
Hat man nicht so die Beziehung zum Computer, dann lässt sich dies auch wunderbar mit Zettel und Stift lösen. Einfach ein leeres Blatt als erstes im Order heften, dort versehen mit:
- Welche Sache, Stand der Dinge (Antrag, Gutachten, Widerspruch, Klage), Wo (Amt), Sachbearbeiter (Kontaktdaten eventuell)
- letzter Briefwechsel; also wann muss ich mal nach hacken
- Wer hilft mir? Verband, Anwalt, Freunde
- regelmäßig den Zettel durchlesen (z.B. wöchentlich), ob was ansteht und dies auch im Kalender notieren
Ist ein Antrag eingereicht, dann fragt sich manch einer: Ab wann kann ich denn nachfragen beim Amt? Bei uns gilt die Faustregel: Je nach Dringlichkeit; nach 2 bis 3 Wochen. Wenn ein Gutachten eingeholt wird, dann sollte man den Sachbearbeiter fragen, wie lange dies dauert (ist die Sache eilig, dann sollte man auch fragen, ob sich das Gutachten nicht beschleunigen lässt). Geht die Angelegenheit vor Gericht und man übergibt es jemanden Dritten (einen Anwalt), dann sollte dieser ungefähr abschätzen können, wie lange es dauern könnte. Aber nicht vergessen, wenn man die Sache an einem Dritten abtritt, auch bei diesem mal nach zu fragen, wie der Stand der Dinge ist. Schließlich, man wird wohl kaum der einzige Klient sein, welcher vertreten wird.