Anträge, Widerspruch und wie behält man den Überblick

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Ein schwer­be­hin­der­tes Inten­siv­kind und den Über­blick über das gan­ze Gesche­hen der Ver­sor­gung zu behal­ten, dass ist schon eine Leis­tung. Los geht es bei den Arzt­ter­mi­nen über die Medi­ka­men­te hin zu den The­ra­pien, neben­bei folgt ein Antrag mit­un­ter dem nächs­ten bei ver­schie­de­nen Kos­ten­trä­gern (Sozi­al­amt, Kran­ken- oder Pfle­ge­kas­se) und am Ende steht dann noch der Pfle­ge­dienst mit sei­nen Zei­ten und des­sen Doku­men­ta­ti­on. Tja und wie behält man den Über­blick, denn schließ­lich ist das Leben weit­aus mehr, als nur eine Leis­tung der Bürokratie?

Man­cher Antrag wird gestellt und wenn man bei der Kas­se oder dem Amt nicht nach­fragt, dann hört man nie wie­der etwas davon, wie zum Bei­spiel unser Antrag von vor zwei Jah­ren zur Son­den­ent­wöh­nung. Klar, dies The­ma hat­te sich von allein erle­digt, aber Sei­tens der Kas­se war nie eine Ent­schei­dung gefal­len. Nun wird es kei­ne mehr geben. Doch an sich möch­ten wir die Anträ­ge nicht aus den Blick ver­lie­ren, was aber schnell pas­sie­ren kann, wenn meh­re­re büro­kra­ti­sche “Sachen” gleich­zei­tig auf ihre Ent­schei­dung war­ten. Zieht sich die Ent­schei­dung hin, dann bedeu­tet ein offe­ner Antrag auch, man muss manch­mal beim Amt nach­fra­gen, wie denn nun der Stand ist oder ob noch ein Gut­ach­ten (wie zum Bei­spiel vom MDK) ein­ge­holt wird über die Sach­la­ge. Dabei stellt sich dann die Fra­ge, wie behält man nun den Überblick:

  1. Mit Papier und Stift; einem Akten­ord­ner; einen Kalender
  2. Digi­tal: digi­ta­le Ord­ner, Todo-Pro­gram­me, Planer
  3. 1. und 2. gemischt
  4. Mein Sozi­al­ar­bei­ter, Betreu­er, Anwalt regelt das

Wir selbst bevor­zu­gen das gemisch­te Sys­tem. Was heißt:

  • ein Akten­ord­ner für die Brie­fe vom Amt und die (in Kopie) hin
  • jede ein­zel­ne “Sache” wird mit einem ein­zel­nen Regis­ter versehen
  • im PC: die Todo, auf was man war­tet (in Erwar­tung) und wann mal wie­der nach gehackt wer­den soll­te, wel­cher Sach­be­ar­bei­ter zustän­dig ist (sie­he Brie­fe) und des­sen Kontaktdaten
  • Wer hilft mir oder habe ich die Sache an einem Anwalt, Ver­band abgegeben.
  • die Todo regel­mä­ßig im Blick haben; im Kalen­der Stich­ta­ge versehen

Hat man nicht so die Bezie­hung zum Com­pu­ter, dann lässt sich dies auch wun­der­bar mit Zet­tel und Stift lösen. Ein­fach ein lee­res Blatt als ers­tes im Order hef­ten, dort ver­se­hen mit:

  • Wel­che Sache, Stand der Din­ge (Antrag, Gut­ach­ten, Wider­spruch, Kla­ge), Wo (Amt), Sach­be­ar­bei­ter (Kon­takt­da­ten eventuell)
  • letz­ter Brief­wech­sel; also wann muss ich mal nach hacken
  • Wer hilft mir? Ver­band, Anwalt, Freunde
  • regel­mä­ßig den Zet­tel durch­le­sen (z.B. wöchent­lich), ob was ansteht und dies auch im Kalen­der notieren

Ist ein Antrag ein­ge­reicht, dann fragt sich manch einer: Ab wann kann ich denn nach­fra­gen beim Amt? Bei uns gilt die Faust­re­gel: Je nach Dring­lich­keit; nach 2 bis 3 Wochen. Wenn ein Gut­ach­ten ein­ge­holt wird, dann soll­te man den Sach­be­ar­bei­ter fra­gen, wie lan­ge dies dau­ert (ist die Sache eilig, dann soll­te man auch fra­gen, ob sich das Gut­ach­ten nicht beschleu­ni­gen lässt). Geht die Ange­le­gen­heit vor Gericht und man über­gibt es jeman­den Drit­ten (einen Anwalt), dann soll­te die­ser unge­fähr abschät­zen kön­nen, wie lan­ge es dau­ern könn­te. Aber nicht ver­ges­sen, wenn man die Sache an einem Drit­ten abtritt, auch bei die­sem mal nach zu fra­gen, wie der Stand der Din­ge ist. Schließ­lich, man wird wohl kaum der ein­zi­ge Kli­ent sein, wel­cher ver­tre­ten wird.

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