Schwerbehindertenausweis: unbefristet und nicht als Kopie

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Im Febru­ar muss­te der Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis vom Inten­siv­Kind ver­län­gert wer­den und sie­he da, der Aus­weis ist jetzt unbe­fris­tet. Das Inten­siv­Kind ist amt­lich unbe­fris­tet behindert.

2014 02 Schwerbehindertenausweis unbefristet

Damit der Aus­weis lan­ge hält, wür­de ich ger­ne nur eine Foto­ko­pie mit­neh­men. Geht nicht, denn eine Kopie gilt hier nicht als Aus­weis­ersatz, lern­te ich. Eine Foto­ko­pie kann auch von einer Fäl­schung gefer­tigt wor­den sein.

Bedeu­tet: Ist das Inten­siv­kind unter­wegs, dann muss der ori­gi­na­le Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit dabei sein, samt ori­gi­na­ler Wert­mar­ke für den öffent­li­chen Nahverkehr.

Kopie wird teuer

Unser Kind fährt durch die Wert­mar­ke vor Ort kos­ten­los und weil sie auf eine Begleit­per­son ange­wie­sen ist, auch die­se. Wenn wir in der Bahn kon­trol­liert wer­den und wir haben nur eine Kopie vom Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis dabei, könn­te dies teu­er wer­den. Es kann wie Schwarz­fah­ren zählen. 

In unse­rem Fall wären es gleich zwei Schwarz­fah­re­rIn­nen. Das­sel­be gilt, wenn der Aus­weis nicht mehr les­bar ist oder die­ser lami­niert wur­de. Zur Prü­fung, ob es sich um ein ori­gi­na­les Aus­weis­do­ku­ment han­delt, muss die­ser betas­tet wer­den kön­nen von der Fahrkartenkontrolle.

2014 01 27 BahninHolzklein

Und wenn man den Aus­weis kopiert, zum Bei­spiel fürs Finanz­amt, dann soll­te man auf eine Farb­ko­pie ver­zich­ten. Die Foto­ko­pie muss als Foto­ko­pie erkenn­bar sein, sonst steht schnell das Wort „Urkun­den­fäl­schung“ im Raum.

Fazit

  • Der Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis und die Wert­mar­ke für den Nah­ver­kehr sind im Ori­gi­nal mitzuführen.
  • Bei­de Doku­men­te müs­sen neben der Sicht­prü­fung belast­bar sein (Kein Lami­nie­ren oder Einschweißen).
  • Sie müs­sen der Sicht­prü­fung (leser­lich) stand hal­ten; sie müs­sen als „gan­zes“ Doku­ment in Takt sein und dür­fen nicht stark beschä­digt und stark ver­schmutzt sein.
  • Der Aus­weis kann in eine offe­ne Schutz­hül­le gelegt werden.

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Kommentare

  • Bei mir in Bay­ern gibts den Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mitt­ler­wei­le als Kärt­chen (so groß wie der Füh­rer­schein). Genau­so groß ist die Wert­mar­ke. Das Ding lami­nie­re ich aber lie­ber ein, denn sonst seg­net es das Zeit­li­che bevor das Jahr rum ist :-). 

    Den Aus­weis konn­te ich kos­ten­frei umtau­schen. Klar, vor Dieb­stahl schützt das nicht. Mir war wich­tig, dass es nicht mehr so nach “Aus­sät­zi­gen­do­ku­ment” aus­sieht, son­dern klein und, naja, diskret(er) ist.

  • So wir mir bekannt ist, kann das Ein­schwei­ßen oder Lami­nie­ren eben dazu füh­ren, dass der Aus­weis nicht aner­kannt wird. Dies kann­te ich z.B. auch beim Stu­den­ten­aus­weis. Auch für die klei­nen Grö­ßen gab /​gibt es pas­sen­de Ein­steck­fo­li­en. Mei­ner Erfah­rung nach schüt­zen die Foli­en vor Abnut­zung gut. Bei einem Was­ser­scha­den kann eine Lami­nie­rung schlecht sein, wenn die­se nicht dicht ist. Wie ich die Lami­nie­rung ken­ne, lässt sich das Inne­re nicht trock­nen. Bei einer Ein­steck­fo­lie kann ich den Aus­weis raus neh­men und an der Luft trocknen.

    Von der neu­en Grö­ße habe ich gele­sen. Für uns ist die alte Grö­ße prak­ti­ka­bel. Das Inten­siv­kind wird von ver­schie­de­nen Per­so­nen beglei­tet und somit lässt sich schnel­ler prü­fen im Ruck­sack, ob der Aus­weis dabei ist. Solan­ge der Aus­weis nicht kaputt ist und gilt, wür­de ich erst mal dabei bleiben.

by dirkstr

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