Krankenkasse & Homecare: Genehmigung, Lieferscheine und Rechnung aufheben

Liefer­scheine der Home­care­fir­men über Hil­f­s­mit­tel und Genehmi­gun­gen der Krankenkasse oder ander­er Ämtern (Sozial- / Inte­gra­tionsamt; Pflegekasse) drudeln beim Inten­sivkind mehrfach im Monat ein. Im Schnitt kommt ein dick­er A4-Ord­ner im Jahr zusam­men. Dazu kom­men die Rech­nun­gen über Zuzahlun­gen / Eigenan­teile und über die Pflege­sach­leis­tun­gen an den Pflege­di­enst. Im Forum Rehakids wurde die Frage gestellt: Muss ich die Liefer­scheine aufheben?
Und ich erweit­ere die Frage: Wenn ja, wie lange?

Ich sage ja, man muss sie aufheben. Ich ori­en­tiere mich an den §45 SGB I. Dieser bedeutet, es kann nach ein­er erfol­gten Genehmi­gung der Entscheid inner­halb der vier Jahre erneut geprüft wer­den. Zum Beispiel wenn es Unstim­migkeit­en in der Abrech­nung mit der Home­care­fir­ma gibt. Was muss ich alles aufheben? Und wie?

  • Liefer­scheine der Hil­f­s­mit­tel und Ver­brauchs­ma­te­ri­alien: Ich scanne sie ein in das PDF-For­mat und lege sie elek­tro­n­isch ab. Wir bewahren diese fünf Jahre auf. Ein Hil­f­s­mit­tel min­destens solange wie im Gebrauch.
  • Genehmi­gun­gen, Ablehnun­gen und Wider­sprüche (Kla­gen): Wir heben die Orig­i­nale min­destens fünf Jahre auf. Wenn es laufende Genehmi­gun­gen bet­rifft länger.
  • Rech­nun­gen über Eigenan­teile / Zuzahlun­gen: Es gel­ten die fünf Jahre.
  • pri­vate Rech­nun­gen über Hil­f­s­mit­tel oder an Dien­stleis­tun­gen: Fünf Jahre, wenn man zum Beispiel Blind­en­geld oder Kindergeld (großes Kind) bekommt und dieses Geld für diese Leis­tun­gen einge­set­zt hat (Nach­weis).

Prüfe und scanne

Bei den Rech­nun­gen sollte man außer­dem prüfen, wie weit kann ich diese für die Steuer­erk­lärung verwenden.

Liefer­scheine machen bei uns den größten Teil der ank­om­menden Papier­wut auf. Durch das Ein­scan­nen in PDF brauchen wir keinen dick­en A4-Ord­ner im Jahr mehr. Uns reicht die Ablage im Dateisys­tem aus zum Beispiel mit der Ord­ner­struk­tur: “Lieferscheine/201x/” und die Datei wird benan­nt nach “Home­care­fir­ma_­Jahr-Monat_Hil­f­s­mit­te­lart_Liefer­schein/Reparaturschein”. Wer es noch «bess­er» braucht, macht die PDF mit einem OCR-Pro­gramm «les­bar» für die Desktop-Suchmaschine.

Zugeben muss ich schon, wenn man über keinen Doku­menten­scan­ner ver­fügt, kann dieses Vorge­hen müh­sam sein. Bequem geht es auch mit dem Smart­phone und ein­er Scan­ner-App wie Genius Scan. Die Liefer­scheine wer­den abfo­tografiert und dann in eine PDF ver­wan­delt. Entwed­er man schickt die Datei sich per Mail zu und sortiert sie sich zum Beispiel in einem seper­at­en Mail­post­fach ein. Alter­na­tiv wäre die Abspe­icherung in der Drop­box oder die Ever­notenutzer kön­nen die Datei gle­ich zu Ever­note senden, ver­schlag­worten diese und archivieren sie in einem Notizbuch

Der Sinn des Aufhebens

Die Erfahrung erk­lärt mir wieder­holt, es ist wichtig, Genehmi­gun­gen aufzuheben. Nicht, weil ich erwarte, die Krankenkasse kön­nte meinen, wir haben eine Leis­tun­gen zu unrecht bezo­gen. Auch bei ein­er Ver­sicherung oder Behörde kön­nen Doku­mente ver­schwinden. Meint plöt­zlich die Krankenkasse, sie könne uns dies oder jenes nicht genehmi­gen, obwohl es zuvor schon genehmigt war, dann kann ich ent­ge­gen hal­ten. Schließlich stellt sich die Frage, was bewegte die Krankenkasse damals für einen pos­i­tiv­en Bescheid. Gel­ten nicht diese Gründe weiterhin?

Bei den Genehmi­gun­gen über Hil­f­s­mit­tel muss ich den Überblick hal­ten, welche Hil­f­s­mit­tel eine Lei­h­gabe der Krankenkasse sind und bei einem Nicht-gebrauch zurück gegeben wer­den müssen.

Jet­zt mag ein jede/r Leser/In sagen, für eine Pri­vat­per­son sei es über­zo­gen mit den fünf Jahren. Okay, ich freue mich auf die Kom­mentare. Wenn ich Zeit habe, gehe ich dieser Frage auch auf einem anderen Weg nach. Bis zu ein­er besseren Ken­nt­nis gel­ten für mich diese fünf Jahre.

Lesenswertes dazu find­et ihr hier und bei Rehakids, im 1A-Ver­braucher­por­tal oder bei haufe.de.

 

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