Melatonin — nun geht es endlich in den Widerspruchsausschuss

M
Lan­ge ist es her, wo ich das letz­te mal das The­ma Mela­to­nin erwähnt habe. Nun, es liegt nicht an mir, son­dern wohl eher am Arbeits­tem­po der BKK. Jetzt aber soll es end­lich vor dem Wider­spruchs­aus­schuss ver­han­delt wer­den, so stand es im Brief geschrie­ben von vor knapp zwei Wochen. Wie ste­hen die Chancen?

Ich den­ke nicht, dass man dort zu einer Ein­sicht gelangt, die Kos­ten zu über­neh­men. Denn, so wur­de uns auch das Fer­tig­arz­nei­mit­tel “Cir­ca­din” abge­lehnt. “Cir­ca­din”? Nun dies ist ein Mela­to­nin­prä­pa­rat, was in der EU letz­tes Jahr zuge­las­sen wur­de und selbst der MDK hat dar­auf hin­ge­wie­sen beim letz­ten Gut­ach­ten, also das es auch in Deutsch­land zu gelas­sen ist. Auch hat der MDK-Arzt gemeint im Gut­ach­ten, ein Fer­tig­arz­nei­mit­tel sei der Rezep­tur vor­zu­zie­hen und erwähn­te die Mög­lich­keit es als Off-Label-Us zu verschreiben.

Was heißt Off-Label-Us. Kurz: Wenn man ein Medi­ka­ment anwen­det außer­halb sei­ner Bestim­mung, wie zum Bei­spiel: Vie­le Medi­ka­men­te sind für Kin­der unter 12 Jah­ren nicht zu gelas­sen, wie Anti­bio­ti­ka oder Anti­epi­lep­ti­ka. Der Grund ist häu­fig, weil sie bei Kin­dern nicht oder nur unzu­rei­chend getes­tet wur­den und so die Phar­ma­fir­men für den Ein­satz dort kei­ne Ver­ant­wor­tung über­neh­men kön­nen. Doch soll man das kran­ke Kind unbe­han­delt las­sen, auch wenn es Arz­nei­mit­tel gibt? Sicher­lich nicht und damit kom­men dann die Medi­ka­men­te außer­halb ihrer Bestim­mung zum Ein­satz. Eine all­täg­li­che Pra­xis in der Kinderheilkunde.

“Cir­ca­din” selbst ist pri­mär für Erwach­se­ne über 55 Jah­re zuge­las­sen, da die­se Grup­pe nur getes­tet wur­de laut der Fach­in­fo und es ist eine Mela­to­nin mit Retard­wir­kung. Das Gute dabei ist, dass hier­mit in der EU “end­lich” ein Mela­to­nin­me­di­ka­ment zuge­las­sen ist, was heißt, es gibt einen “aner­kann­ten” Wir­kungs­nach­weis, kurz gesagt. Denn wenn unse­re Sache, also die Ableh­nung von Mela­to­nin, vor dem Sozi­al­ge­richt lan­det, so sehe ich die­se Zulas­sung als ein wich­ti­ges Argu­ment. War­um aber die Kran­ken­kas­se ein zuge­las­se­nes Medi­ka­ment abge­lehnt hat, obwohl Off-Label-Us bei Kin­dern üblich ist, haben wir nicht so rich­tig verstanden.

An sich kön­nen wir die Ableh­nung von Mela­to­nin nicht ver­ste­hen, auch vom MDK, wenn man bedenkt, wie schä­di­gend die kon­ven­tio­nel­len Schlaf­mit­tel sind, wie zum Bei­spiel die Ben­zo­dia­zi­pi­ne. Die­se machen kör­per­lich abhän­gig und grei­fen auch in die The­ra­pie der Epi­lep­sie ein, wes­halb sie von dem einen oder ande­ren Neu­ro­päd­ia­ter nicht gern gese­hen sind. Es ist unver­ständ­lich, Kin­der kör­per­lich von Medi­ka­men­ten abhän­gig zu machen, wenn es doch Alter­na­ti­ven gibt. Doch jetzt war­ten wir mal ab, was nun raus­kommt. Sowohl bei der Ableh­nung von “Cir­ca­din” und der Rezep­tur “Mela­to­nin”. Aber es scheint, dass unser Wider­spruch zur Ableh­nung von “Cir­ca­din” gera­de eine Arbeits­pau­se abhält. Um genaue­res zu erfah­ren, so haben wir heu­te mal eine Nach­fra­ge per Fax gesen­det. Auf die Post kann man sich ja gera­de nicht ver­las­sen. Nicht das der Brief eine län­ge­re “Wan­der­pau­se” ein­le­gen muss in einem Streik­bü­ro. Schließ­lich bis nach Düs­sel­dorf, der Sitz der Kas­se, ist es schon eine Strecke.

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by dirkstr

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