Zwei Monate, ein Gericht, zwei Klagen, zwei Anträge

Z
Im Dezem­ber, kurz vor Weih­nach­ten, hat­te ich es ange­spro­chen: Im Janu­ar geht es nach Alten­burg zum Gericht. Nicht zum Skat­ge­richt, nein, zum Sozi­al­ge­richt für den Kreis, zu dem Jena zählt. Eine münd­li­che Anhö­rung zum Win­ter­schlupf­sack und der Bett­auf­la­ge „Cli­ma-Balan­ce“. Die Gegen­par­tei war auch ver­tre­ten, aber nur von ihrem Anwalt. Scha­de, denn so konn­ten wir immer noch kei­nen Mit­ar­bei­ter der Kran­ken­kas­se live sehen und die­ser das Inten­siv­kind, über des­sen Ver­sor­gung immer wie­der und wie­der aus der Fer­ne ent­schie­den wird.

Ein Urteil, nun das gab es nicht. Zur Dis­kus­si­on stand, ob wir nicht einen Ver­gleich ein­ge­hen wol­len. Denn die Alter­na­ti­ve, der vol­le Kla­ge­weg, wür­de sicher­lich noch gute zwei Win­ter dau­ern, bis ein Urteil gespro­chen wird. Wie­so? Nun, es ging um die Fest­stel­lung, ob ein 33 Mona­te altes, gesun­des Kind über­haupt noch einen Win­ter­schlupf­sack brau­che. Doch dafür bräuch­te das Gericht erst ein Gut­ach­ten, was dau­ern wür­de, und den Win­ter­schlupf­sack brau­chen wir aber jetzt. Also sag­ten wir ja zu einem Ver­gleich, bei dem dann ein für uns ein trag­ba­rer Eigen­an­teil von 50 Euro als Ergeb­nis her­aus kam.

Damit erkann­ten wir die Mei­nung „irgend­wie“ an, dass ein gesun­des Kind in dem Alter noch einen Schlupf­sack bräuch­te. 50 Euro, nun ein Betrag, denn wir auch vor der Kla­ge bezahlt hät­ten, aber eben nicht einen Eigen­an­teil von über 160 Euro, und so hoch wur­de er zuvor bezif­fert. Doch dabei oder damit erkann­te die Gegen­par­tei auch an, dass unser Kind eben auch einen spe­zi­el­len Win­ter­schlupf­sack benö­tigt. Ein Stan­dard-Schlupf­sack reicht also wegen der Behin­de­rung nicht aus. Ich hof­fe, die Mei­nung bleibt auch bestehen, wenn wir für den nächst grö­ße­ren Reha­bug­gy auch einen grö­ße­ren Schlupf­sack brau­chen. Denn das ist der Nach­teil von einem Ver­gleich. Er gilt, sowie ich es ver­stand, nur für die­sen Einzelfall.

Doch kom­men wir zur Bett­auf­la­ge. Die war dann plötz­lich auch in dem Ver­gleich mit drin. War­um? Viel­leicht weil wir uns ein wenig über­rum­pelt fühl­ten oder ein­fach auch das The­ma been­den woll­ten. Das kos­te­te uns dann noch 15 Euro Eigen­an­teil für die Bett­auf­la­ge, für die for­mal die Fra­ge stand: Haben wir einen Anspruch auf die­se als Kas­sen­leis­tung, da es kein Gebrauchs­ge­gen­stand des täg­li­chen Lebens ist oder nicht? Wenn wir einen Anspruch haben, dann müss­te es laut Sach­leis­tungs­prin­zip ganz über­nom­men wer­den. Aber so haben wir 15 Pro­zent selbst getra­gen. Damit fand aber auch die Auf­la­ge „irgend­wie“ eine Aner­ken­nung als Hilfs­mit­tel vor dem Gericht und auch bei der geg­ne­ri­schen Par­tei. Oder die geg­ne­ri­sche Par­tei sah ein­fach die wei­te­ren Rechts­kos­ten, wie ein Gut­ach­ten, wenn sie den ange­bo­te­nen Ver­gleich nicht zu stimmt. Zumin­dest spiel­te dies mit eine Rol­le bei der Betrach­tung vom Gericht.

Und damit, wenn dann das Geld auf unse­ren Kon­to ein­ge­gan­gen ist, haben zwei Kla­gen ihr Ende gefun­den. Zwei ande­re ste­hen ja noch offen. Eine, die sich gegen die Ableh­nung der Hos­piz­pfle­ge rich­tet, hat jetzt ihr Akten­zei­chen bekom­men. Doch nicht alle Anträ­ge und Wider­sprü­che gehen den lan­gen Weg bis vors Gericht. Zum Bei­spiel der im Dezem­ber bean­trag­te Steh­trai­ner wur­de mit dem Antrag geneh­migt. Dies kam heu­te mit der Post. Offen ist natür­lich auch noch ein Hilfs­mit­tel­an­trag: Nacht­la­ge­rungs­schie­nen. Dar­über habe ich noch gar nicht gere­det. Nun, es ist etwas ortho­pä­di­sches, aber ich glau­be das wird jetzt hier etwas zu viel.

Kate­go­rie: 



var switchTo5x=true;stLight.options({publisher:”});

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus