Zwei Monate, ein Gericht, zwei Klagen, zwei Anträge

Im Dezem­ber, kurz vor Wei­h­nacht­en, hat­te ich es ange­sprochen: Im Jan­u­ar geht es nach Altenburg zum Gericht. Nicht zum Skat­gericht, nein, zum Sozial­gericht für den Kreis, zu dem Jena zählt. Eine mündliche Anhörung zum Win­ter­schlupf­sack und der Bet­tau­flage „Cli­ma-Bal­ance“. Die Gegen­partei war auch vertreten, aber nur von ihrem Anwalt. Schade, denn so kon­nten wir immer noch keinen Mitar­beit­er der Krankenkasse live sehen und dieser das Inten­sivkind, über dessen Ver­sorgung immer wieder und wieder aus der Ferne entsch­ieden wird.

Ein Urteil, nun das gab es nicht. Zur Diskus­sion stand, ob wir nicht einen Ver­gle­ich einge­hen wollen. Denn die Alter­na­tive, der volle Klageweg, würde sicher­lich noch gute zwei Win­ter dauern, bis ein Urteil gesprochen wird. Wieso? Nun, es ging um die Fest­stel­lung, ob ein 33 Monate altes, gesun­des Kind über­haupt noch einen Win­ter­schlupf­sack brauche. Doch dafür bräuchte das Gericht erst ein Gutacht­en, was dauern würde, und den Win­ter­schlupf­sack brauchen wir aber jet­zt. Also sagten wir ja zu einem Ver­gle­ich, bei dem dann ein für uns ein trag­bar­er Eigenan­teil von 50 Euro als Ergeb­nis her­aus kam.

Damit erkan­nten wir die Mei­n­ung „irgend­wie“ an, dass ein gesun­des Kind in dem Alter noch einen Schlupf­sack bräuchte. 50 Euro, nun ein Betrag, denn wir auch vor der Klage bezahlt hät­ten, aber eben nicht einen Eigenan­teil von über 160 Euro, und so hoch wurde er zuvor bez­if­fert. Doch dabei oder damit erkan­nte die Gegen­partei auch an, dass unser Kind eben auch einen speziellen Win­ter­schlupf­sack benötigt. Ein Stan­dard-Schlupf­sack reicht also wegen der Behin­derung nicht aus. Ich hoffe, die Mei­n­ung bleibt auch beste­hen, wenn wir für den nächst größeren Rehabug­gy auch einen größeren Schlupf­sack brauchen. Denn das ist der Nachteil von einem Ver­gle­ich. Er gilt, sowie ich es ver­stand, nur für diesen Einzelfall.

Doch kom­men wir zur Bet­tau­flage. Die war dann plöt­zlich auch in dem Ver­gle­ich mit drin. Warum? Vielle­icht weil wir uns ein wenig über­rumpelt fühlten oder ein­fach auch das The­ma been­den woll­ten. Das kostete uns dann noch 15 Euro Eigenan­teil für die Bet­tau­flage, für die for­mal die Frage stand: Haben wir einen Anspruch auf diese als Kassen­leis­tung, da es kein Gebrauchs­ge­gen­stand des täglichen Lebens ist oder nicht? Wenn wir einen Anspruch haben, dann müsste es laut Sach­leis­tung­sprinzip ganz über­nom­men wer­den. Aber so haben wir 15 Prozent selb­st getra­gen. Damit fand aber auch die Auflage „irgend­wie“ eine Anerken­nung als Hil­f­s­mit­tel vor dem Gericht und auch bei der geg­ner­ischen Partei. Oder die geg­ner­ische Partei sah ein­fach die weit­eren Recht­skosten, wie ein Gutacht­en, wenn sie den ange­bote­nen Ver­gle­ich nicht zu stimmt. Zumin­d­est spielte dies mit eine Rolle bei der Betra­ch­tung vom Gericht.

Und damit, wenn dann das Geld auf unseren Kon­to einge­gan­gen ist, haben zwei Kla­gen ihr Ende gefun­den. Zwei andere ste­hen ja noch offen. Eine, die sich gegen die Ablehnung der Hos­pizpflege richtet, hat jet­zt ihr Akten­ze­ichen bekom­men. Doch nicht alle Anträge und Wider­sprüche gehen den lan­gen Weg bis vors Gericht. Zum Beispiel der im Dezem­ber beantragte Ste­htrain­er wurde mit dem Antrag genehmigt. Dies kam heute mit der Post. Offen ist natür­lich auch noch ein Hil­f­s­mit­te­lantrag: Nacht­lagerungss­chienen. Darüber habe ich noch gar nicht gere­det. Nun, es ist etwas orthopädis­ches, aber ich glaube das wird jet­zt hier etwas zu viel.

Kat­e­gorie: 



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