Die Paketannahme des Hauses VI.

D
Da kommt sie immer wie­der, die Fra­ge: Wie muss ich mich ver­hal­ten, wenn ich ein Paket gelie­fert bekom­me und es scheint defekt? Ein Richt­schnurr kleb­te heu­te an einem Paket von unse­rem Reha­händ­ler. Der Auf­kle­ber, wel­cher vom Reha­her­stel­ler “Otto Bock” ist, beinhall­tet fol­gen­des (die Tipps sind natür­lich ohne Gewähr):
  • 1. Beim Emp­fang der Pake­te soll­te man a:) die Men­ge über­prü­fen (bei meh­re­ren Tei­len) und b.) nach äuße­ren Schä­den schau­en. Falls etwas nicht stimmt, z.B. der Kar­ton ist ein­ge­drückt, dann soll man es vom Über­brin­ger, als dem Paket­dienst­ler, schrift­lich quit­tie­ren lassen.
  • 2. Paket steht im Flur und man packt aus. Stimmt dabei der Inhalt nicht, es fehlt etwas oder es ist kaputt, dann sofort den Paket­dienst infor­mie­ren und Paket erst­mal “ruhen” las­sen. Die Mel­dung, so heißt es dort, sei inner­halb von sechs Tagen zu erledigen.
  • 3. Mit der Mel­dung des Scha­dens an den Über­brin­ger, also dem Paket­dienst, soll­te dann vom Lie­fe­rant als Scha­dens­be­richt auf­ge­nom­men wer­den und an die “rich­ti­ge” Stel­le wei­ter gelei­tet werden.
  • 4. Den Sen­der vom Paket infor­mie­ren und klä­ren, wie es wei­ter geht, also ob die defek­te Ware zurück gehen kann etc..

So und das wich­tigs­te: Kei­ne Zeit ver­strei­chen las­sen, um nicht mög­li­che Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu ver­lie­ren. Jetzt stellt sich noch die Fra­ge, ob man denn als Nach­bar ein defek­tes, also beschä­dig­tes, Paket anneh­men soll­te. Ich den­ke nicht, schließ­lich, wenn alles nicht wie gewünscht läuft, dann ist man viel­leicht noch selbst der “Schäd­ling” am Ende.

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by dirkstr

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