Die Paketannahme des Hauses VI.

Da kommt sie immer wieder, die Frage: Wie muss ich mich ver­hal­ten, wenn ich ein Paket geliefert bekomme und es scheint defekt? Ein Richtschnurr klebte heute an einem Paket von unserem Rehahändler. Der Aufk­le­ber, welch­er vom Reha­her­steller “Otto Bock” ist, bein­hall­tet fol­gen­des (die Tipps sind natür­lich ohne Gewähr):
  • 1. Beim Emp­fang der Pakete sollte man a:) die Menge über­prüfen (bei mehreren Teilen) und b.) nach äußeren Schä­den schauen. Falls etwas nicht stimmt, z.B. der Kar­ton ist einge­drückt, dann soll man es vom Über­bringer, als dem Paket­di­en­stler, schriftlich quit­tieren lassen.
  • 2. Paket ste­ht im Flur und man packt aus. Stimmt dabei der Inhalt nicht, es fehlt etwas oder es ist kaputt, dann sofort den Paket­di­enst informieren und Paket erst­mal “ruhen” lassen. Die Mel­dung, so heißt es dort, sei inner­halb von sechs Tagen zu erledigen.
  • 3. Mit der Mel­dung des Schadens an den Über­bringer, also dem Paket­di­enst, sollte dann vom Liefer­ant als Schadens­bericht aufgenom­men wer­den und an die “richtige” Stelle weit­er geleit­et werden.
  • 4. Den Sender vom Paket informieren und klären, wie es weit­er geht, also ob die defek­te Ware zurück gehen kann etc..

So und das wichtig­ste: Keine Zeit ver­stre­ichen lassen, um nicht mögliche Schadenser­satzansprüche zu ver­lieren. Jet­zt stellt sich noch die Frage, ob man denn als Nach­bar ein defek­tes, also beschädigtes, Paket annehmen sollte. Ich denke nicht, schließlich, wenn alles nicht wie gewün­scht läuft, dann ist man vielle­icht noch selb­st der “Schädling” am Ende.

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