Das Bundesversicherungsamt antwortet

Das Bun­desver­sicherungsamt hat geschrieben zum The­ma Win­ter­schlupf­sack, Dauer­rezept und Kapno­graph (ich berichtete). Beim Win­ter­schlupf­sack sehen sie keinen Hand­lungs­be­darf. Die Kasse ver­hält sich soweit richtig. Ist okay, wenn man mal von der lan­gen Bear­beitungszeit (seit August bis jet­zt) absieht. In diesem Schreiben wird dazu auch angekündigt, dass es schein­bar einen Eigenan­teil geben wird zum Schlupf­sack, aber die Höhe noch nicht fest­ste­ht. Ich bin gespannt.

Zum The­ma Dauer­rezept, da kon­nte sich die Krankenkasse schein­bar pos­i­tiv darstellen und da die ver­sor­gende Fir­ma, trotz ausste­hen­der Zahlun­gen, uns weit­er ver­sorgt hat­te, bestand kein Hand­lungs­grund für das Bun­desver­sicherungsamt, ins­beson­dere, da auch keine Rech­nun­gen mehr offen seien. Ich hoffe, dies stimmt.

Nun, beim Kapno­graph war der Sach­bear­beit­er vom Bun­desver­sicherungsamt mit der Aus­sage, warum sie ihn nicht genehmi­gen, nicht zufrieden und er hat eine weit­ere Stel­lung­nahme einge­fordert. Das scheint sich aber jet­zt erledigt zu haben, da sich die BKK für Heil­berufe dem Beschluss vom Sozial­gericht anschließt und die Kosten für das Gerät übernimmt.

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