Der erste Widerspruch

Gestern habe ich es mal kurz ange­sprochen: Sprech­stunde für Langzeit­beat­mete. Die gibt es wirk­lich in Berlin-Licht­en­berg (Lin­den­hof), doch kom­men wir dort erst­mal nicht hin. Warum? Nun, die BKK für Heil­berufe schließt sich dem Gutacht­en vom MDK an und dieser, zur Abwech­slung eine Ärztin aus Weimar, meint, die Uni-Klinik vor Ort reicht, um die Beat­mung anzu­passen. Klar, haben wir gemacht, aber es ist unzure­ichend und, wie schon ange­sprochen, es gibt einen Unter­schied zwis­chen Akut­sta­tion im Inten­sivbere­ich und eine für Langzeit­beat­mete. Die Ziele sind anders und somit auch die Erfahrun­gen des Personals.

Es ist schon fraglich, wie der MDK aus Weimar so denkt. Erst lehnt er oder sie den Kapno­graphen ab und dann die Klinik, die für langzeit­beat­mete Kinder emp­fohlen wird. Ger­ade dann, wenn es um Fragestel­lun­gen, wie Hil­f­s­mit­tel für die Beat­mung und wie wird oder kann opti­mal beat­met wer­den, geht, sollte es nicht die Akut­sta­tion sein. Dabei stellt sich bei der Lady sog­ar die Frage: Kann sie irgend­wann von der Beat­mung weg? Nun, schein­bar nicht, wenn es nach den Willen der Krankenkasse und des MDKs geht. Denn abtrainieren ein­er Langszeit­beat­mung, dafür braucht man nun doch eine sichere Diag­nos­tik und erfahrenes Per­son­al. Das find­et sich nicht auf ein­er Akutstation.

Wenn die Verord­nung nicht vom Dezem­ber des let­zten Jahres wäre, würde ich sagen, na das Jahr fängt ja gut an. Zumin­d­est müssen wir wieder ein Wider­spruchsver­fahren eröff­nen. Bloss nicht aus dem Train­ing kommen …

Kat­e­gorie: 



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