Der Schreck und das ALG-II

Der Schreck des Tages kam heute aus dem Briefkas­ten. Post von der örtlichen ALG-II Stelle. Zwar ist man einiges beim elek­tro­n­is­chen Briefverkehr schon gewöh­nt, wo dann der Absender Mah­nung heißt oder, wie heute, man habe was bestellt, wo es nicht mal die Fir­ma gibt. Doch vielle­icht wiegt deshalb der altherge­brachte Brief noch schw­er­er. Aber was ist geschehen?

Zuerst dachte ich, jet­zt kommt endlich der Bescheid von der Behörde über meinen Anspruch auf ALG-II für die Monate Dezem­ber und Jan­u­ar. Brauch ich, damit ich die GEZ nicht über­bezahle. Doch ist nicht, stattdessen ist es eine Fest­stel­lung an meine Frau, dass sie über 1000 Euro zu viel ALG-II erhal­ten habe (für den Okto­ber 2006) und sie solle Stel­lung beziehen. Wäre ja okay, wenn es denn wirk­lich den Tat­sachen entsprechen würde, doch hat meine Frau über­haupt noch gar keinen ALG-II Bescheid bekom­men (Antrag vom 23.06.06). In dem Schreiben ste­ht dann weit­er, sie wäre aufgek­lärt gewe­sen ihr aufgenommenes Arbeitsver­hält­nis von Ende Sep­tem­ber zu melden. Ja aber hat sie doch, mündlich halt, und die dama­lige Sach­bear­bei­t­erin (Leis­tungs­be­treuer auf ALG-Deutsch) hat­te sich sog­ar gefreut, dass meine Frau endlich einen Job hat. Gezahlt wurde diese Summe im Okto­ber schon, dass ist richtig. Doch war es nach drei Monat­en die erste Zahlung(!) an sich und es hieß damals, fer­n­mündlich übers Tele­fon, diese ein­ma­lige Zahlung käme jet­zt, da die Bear­beitung des Beschei­des noch dauere und es nicht sich­er war, ob es im Okto­ber schon Geld vom Arbeit­ge­ber gibt.

Nach einem Tele­fonat mit der Sach­bear­bei­t­erin heute kam dann ein wenig Licht in die Sache: Der Bescheid, um den es geht, sei schon länger vorher raus, zumin­d­est zur Post­stelle des Amtes. Ja, aber in unseren Briefkas­ten ist er noch nicht gelandet. Da hat sich wohl der Briefzustell­dienst selb­st überholt.
Von dem Klang des Briefes und den dargestell­ten Behaup­tun­gen, finde ich, ist dies kein bürg­er­fre­undlich­es Schreiben und sorgte bei mir mehr für Ver­stim­mung und Verun­sicherung, als wie sich der Sachver­halt nach einem Tele­fonat darstellte. Schließlich tritt eine Überzahlung immer ein, wenn man einen Job aufn­immt, die ALG-II Stelle weit­erzahlt, da viele Arbeit­ge­ber nicht sofort im ersten Monat den Lohn zahlen. Die ALG-II Stelle zahlt halt im Voraus, was solche Prob­leme dann vorprogrammiert.

Kat­e­gorie: 



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