Da kommt sie immer wieder, die Frage: Wie muss ich mich verhalten, wenn ich ein Paket geliefert bekomme und es scheint defekt? Ein Richtschnurr klebte heute an einem Paket von unserem Rehahändler. Der Aufkleber, welcher vom Rehahersteller “Otto Bock” ist, beinhalltet folgendes (die Tipps sind natürlich ohne Gewähr):
- 1. Beim Empfang der Pakete sollte man a:) die Menge überprüfen (bei mehreren Teilen) und b.) nach äußeren Schäden schauen. Falls etwas nicht stimmt, z.B. der Karton ist eingedrückt, dann soll man es vom Überbringer, als dem Paketdienstler, schriftlich quittieren lassen.
- 2. Paket steht im Flur und man packt aus. Stimmt dabei der Inhalt nicht, es fehlt etwas oder es ist kaputt, dann sofort den Paketdienst informieren und Paket erstmal “ruhen” lassen. Die Meldung, so heißt es dort, sei innerhalb von sechs Tagen zu erledigen.
- 3. Mit der Meldung des Schadens an den Überbringer, also dem Paketdienst, sollte dann vom Lieferant als Schadensbericht aufgenommen werden und an die “richtige” Stelle weiter geleitet werden.
- 4. Den Sender vom Paket informieren und klären, wie es weiter geht, also ob die defekte Ware zurück gehen kann etc..
So und das wichtigste: Keine Zeit verstreichen lassen, um nicht mögliche Schadensersatzansprüche zu verlieren. Jetzt stellt sich noch die Frage, ob man denn als Nachbar ein defektes, also beschädigtes, Paket annehmen sollte. Ich denke nicht, schließlich, wenn alles nicht wie gewünscht läuft, dann ist man vielleicht noch selbst der “Schädling” am Ende.
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