Wenn der Widerspruch nicht ankommt

W
Heu­te kam Post von der BKK. Nun unser Wider­spruch gegen die Ableh­nung der Hos­piz­pfle­ge vom Novem­ber 2007 sei nicht ange­kom­men. Wie? Nicht wie, son­dern ich habe eh schon mal auf den Tag gewar­tet, dass ich die­se Aus­sa­ge schwarz gedruckt auf wei­ßem Papier lesen wer­de. Schließ­lich bei der Men­ge an Brief­ver­kehr und auch Wider­sprü­chen muss ja mal ein Schrift­stück nicht in der Akte lan­den. Aber die­se Aus­sa­ge kommt erst, nach­dem ich expli­zit den Bear­bei­tungs­stand nach­frag­te in die­ser Woche.

Mei­ne Anfra­ge oder Hin­weis davor befand sich im Wider­spruch zur Ableh­nung der Hos­piz­pfle­ge Nr. 3 für den April die­sen Jah­res. Nach­teil, so meint der Jurist, sei, ich hät­te es nur gefaxt. Ja lei­der, doch bis­her ging alles gut mit dem Fax­ge­rät und der Ver­bin­dung nach Düs­sel­dorf, sowie die Wider­sprü­che wur­den auch immer als Fax akzep­tiert. Schließ­lich, ein Brief kann auch nicht ankom­men, wenn er nicht gera­de per Ein­schrei­ben auf die Rei­se geht. Nun und was heißt dies? Ein­mal heißt es, sich zu ärgern und die Sache nicht auf sich beru­hen zu las­sen, son­dern ein Schrei­ben auf­set­zen und auf die­sen “Tat­be­stand” hinweisen.

Außer­dem wäre es doch fast ein Wun­der für die Kas­se, dass wir kei­nen Wider­spruch ein­ge­legt hät­ten, denn so stellt sich mir lang­sam die Fra­ge, ob ein Wider­spruch nicht lang­sam zum Sys­tem der Kom­mu­ni­ka­ti­on gehört und irgend­wie ein Selbst­läu­fer gewor­den ist. Also All­tag, so wür­de es sicher­lich jemand ande­res beti­teln. Aber der Brief heu­te kam auch mit der Fra­ge, ob wir unse­ren aktu­el­len Wider­spruch zur letz­ten Ableh­nung der Hos­piz­pfle­ge ruhen las­sen wol­len wegen der lau­fen­den Kla­ge. Ich selbst glau­be, dies geht nicht, da jeder Hos­piz­auf­ent­halt, wie jeder Kran­ken­haus­auf­ent­halt, immer eine sepa­ra­te “Ange­le­gen­heit” ist. Dane­ben sind die Richt­li­ni­en über die Pal­lia­tiv­ver­sor­gung auch erst jetzt in Kraft getre­ten, wel­che Grund­sät­ze dar­stel­len und viel­leicht haben wir ja jetzt eine Chan­ce vor dem Wider­spruchss­aus­schuss der Kran­ken­kas­se oder heißt dies, die­ser Aus­schuss wird auch dies­mal unse­ren Wider­spruch, obwohl er “wei­te­re” Argu­men­te beinhal­tet, einen fet­ten Dau­men nach unten zei­gen? Sprich, wir haben eh kei­ne Chan­ce, außer dass wir die Ent­schei­dung vom Sozi­al­ge­richt abwar­ten in ein oder drei Jah­ren. Und dies stellt auch noch ein Pro­blem dar, denn mit die­ser War­te­zeit kann unse­re häus­li­che Situa­ti­on auf Dau­er nicht sta­bi­li­siert wer­den. Wenn dann unser Kind stirbt und wir “zufäl­lig” mit dem spon­ta­nen Todes­er­eig­nis im Hos­piz sind, dann gibt es auch kei­ne Hos­piz­pfle­ge. Oder wir bekom­men kei­nen Auf­ent­halt mehr, weil die Kos­ten­la­ge unge­klärt ist, obwohl es bei den ande­ren Kin­dern mit dem glei­chen Syn­drom, von denen wir erfuh­ren, damit klappt.

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by dirkstr

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