Widerspruch & Co.: Der Festbetrag, auf ein Neues

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Nun lan­ge sind wir ja nicht vom The­ma Fest­be­trag ver­schont geblie­ben. Am Anfang des Jah­res wur­de hier­zu eine Kla­ge vor dem Sozi­al­ge­richt ver­han­delt, wo es um den Fest­be­trag beim Schlupf­sack ging. Die Kla­ge ende­te in einem Ver­gleich, was hieß, wir hat­ten im Ver­hält­nis zum Fest­be­trag nur noch einen klei­nen Eigen­an­teil zu zahlen.

Doch nicht, weil das Gericht den Fest­be­trag bestä­tig­te, dies taten es nicht, wel­cher für Win­ter­schlupf­sä­cke für Roll­stüh­le und Reha­bug­gys fest­ge­legt war, son­dern weil das Kind nicht drei Jah­re alt war bei Antrag­stel­lung und die Rich­te­rin nicht fest­stel­len konn­te, ob in die­sem Alter nun noch ein Schlupf­sack regu­lär gebraucht wird von jedem “gesun­den” Kind oder nicht. Wir lie­ßen uns auf den Ver­gleich ein, der einen Betrag für uns als Eigen­an­teil übrig ließ, wel­cher einen han­dels­üb­li­chen Schlupf­sack ent­spricht, im Durch­schnitt. Die rest­li­che Sum­me muss­te die Kas­se tragen.

Hier die Mathe­ma­tik dazu: Der Fest­be­trag beim Schlupf­sack beträgt 125,- Euro. Der Schlupf­sack, wel­cher bean­tragt wur­de für das Kind, kos­te­te über 360,- Euro, auf­grund der Beson­der­hei­ten vom Kind durch die Behin­de­rung. Unser Eigen­an­teil betrug im Ver­gleich am Ende 50,- Euro, weil sie, kurz gesagt, noch kei­ne drei Jah­re alt war. Ein Preis, den wir auch ohne Gericht akzep­tiert hätten.

Doch jetzt holt uns das The­ma Fest­be­trag wie­der ein. Der Grund: Im Juni wur­den neue Fest­be­trä­ge für Medi­ka­men­te bekannt gege­ben und wenn ein Medi­ka­ment mehr kos­tet, als die­ser, muss man, neben der all­ge­mei­nen Zuzah­lung, auch noch die Dif­fe­renz zah­len, die sich ergibt zwi­schen dem Orgi­nal­preis und dem Fest­be­trag. Sprich, auch hier heißt es Eigenanteil.

Nun das Inten­siv­kind braucht ein Medi­ka­ment, was mehr kos­tet als der Fest­be­trag. Antra mups nennt es sich, ein Magen­säu­re­blo­cker oder auch Pro­to­nen­pum­pen­hem­mer. Um den Eigen­an­teil zu ent­ge­hen, müss­ten wir auf eine Alter­na­ti­ve wech­seln, die ohne ist. Doch geht dies nicht. War­um? Nun dies steht auf der Sei­te Son​den​kin​der​.de.

Also haben wir einen Antrag gestellt bei der Kran­ken­kas­se zur Kos­ten­über­nah­me des Eigen­an­teils, da sie, auf­grund ihrer medi­zi­ni­schen Beson­der­heit, nicht auf bil­li­ge­re Alter­na­ti­ven wech­seln kann. Ver­schickt wur­de die­ser Antrag an die Kran­ken­ver­si­che­rung mit der “phar­ma­ko­lo­gi­schen” Begrün­dung warum?

Und was sagt die Kas­se dazu? Nun sie lehnt die Kos­ten­über­nah­me ab. Es gin­ge nicht. Ich rief dort letz­te Woche an und man sag­te mir, ich sol­le Wider­spruch ein­le­gen. Der Sach­be­ar­bei­ter woll­te schein­bar gar nicht dar­über diskutieren.

Einen Wider­spruch wer­den wir ein­le­gen, dabei wer­den wir auch ein MDK-Gut­ach­ten bean­tra­gen, und wer­den … und werden …

Doch machen wir mal etwas anders: näm­lich wie­der Mathe­ma­tik: Also der Eigen­an­teil, wor­um es geht, beträgt aktu­ell monat­lich 2.57 Euro. Sie, lie­be Leser, den­ken sicher­lich, dies sei jetzt nicht viel. Ist es auch nicht. Vor dem Juni waren es 49 Cent. Die­ser Betrag hat mich nicht wei­ter gestört, da kos­tet ja die Brief­mar­ke mehr. Doch immer­hin kom­men jetzt im Jahr über 30 Euro zusam­men, wenn es bei die­sem Fest­be­trag bleibt. Ändert sich die Dosis, dann erhöht sich wie­der­um der Eigen­an­teil und so wei­ter und so fort.

Zumin­dest hat­te ich gedacht, bei die­sem gerin­gen Betrag wäre eine Kos­ten­über­nah­me doch sicher­lich kein Pro­blem. Schließ­lich haben wir es auch, ich hof­fe gut, begrün­det. Gerin­ger Betrag? Wenn ich jetzt den Ver­wal­tungs­auf­wand ent­ge­gen­set­ze, der jetzt im Wider­spruch ent­steht, kann man bestimmt die The­se auf­stel­len, ob die Kos­ten eines Wider­spruchs­ver­fah­ren mit, viel­leicht, eines MDK-Gut­ach­tens dazu im Ver­hält­nis nicht weit, weit höher lie­gen als meh­re­re Jah­re Kos­ten­über­nah­me des Eigenanteils.
Somit bleibt dann ein Zuviel vom “guten” Geld der Bei­trags­zah­ler in der Ver­wal­tung ste­cken und kommt nicht beim Pati­en­ten an. Allein schon ein ordent­li­ches Gut­ach­ten hat sei­nen Preis, dann hin­zu die gebun­de­ne Arbeits­zeit beim Sach­be­ar­bei­ter, die Por­to­kos­ten, die Tagung des Wider­spruchs­aus­schus­ses und lehnt dann die­ser auch die Kos­ten­über­nah­me ab, schließt sich viel­leicht dann noch die Kla­ge an …

Und wenn dann der Anwalt der Kas­se aus Düs­sel­dorf nach Alten­burg zum Sozi­al­ge­richt anrei­sen muss wegen der Ver­hand­lung, so kos­tet die regu­lä­re Zug­fahrt aktu­ell 120 Euro, ein­fa­che Fahrt. Dies ent­sprä­chen dann, bei gleich blei­ben­dem Eigen­an­teil und Dosis, 4 Jah­re der Kos­ten vom Eigen­an­teil. Und fährt der Anwalt mit der Bahn zurück, dann sind es 8 Jahre.

Nun, an sich habe ich gedacht, die Urtei­le aus dem Hilfs­mit­tel­sek­tor zum Fest­be­trag, wie den Hör­hil­fen, sind grund­sätz­lich, also über­trag­bar auch all­ge­mein auf den Fest­be­trag in ande­re “Spar­ten”, wie den medi­ka­men­tö­sen Hilfs­mit­teln (bit­te nicht den Begriff ver­nei­nen, es gibt ihn wirk­lich). Doch ist man ande­ren Orts wohl ande­rer Meinung.

Nach­wort: Medi­ka­men­tö­se Hilfs­mit­tel bezeich­net man im enge­ren Sin­ne Medi­ka­men­te z.B. zur Regu­la­ti­on vom Harn­drang oder der Rau­cher­ent­wöh­nung. Doch an sich könn­te man die­sen Begriff auch aus­deh­nen, da man ein Medi­ka­ment auch als Hilfs­mit­tel ver­ste­hen kann, um die Erschei­nung einer Erkran­kung zu lin­dern oder sie zu heilen.

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by dirkstr

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