Ja, da staunte eine Mutter nicht schlecht, als sie vom Versorgungsamt angeschrieben wurde. Für die Genehmigung des Schwerbehindertenausweises, rückwirkend ab Geburt, bräuchte das Amt noch die Bescheinigung vom Arzt, dass der Gendefekt bei ihrem Kinde auch seit der Geburt besteht.
Nun, die schwere Erkrankung durch den Gendefekt besteht seit Geburt, sie ist also angeboren, da wird wohl der Gendefekt .… An sich müsste diese Frage der Sachbearbeiter für sich ja selbst beantworten können. Doch wie es halt so ist, er braucht dafür ein ärztliches Attest. Sicher ist Sicher. Aber unbegründet ist sie die Frage auch nicht, da ein Defekt in der Erbmasse auch erworben werden kann, z.B. durch radioaktive Strahlung.
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