Fahrtkosten zum Orthopäden vs. Begleitperson

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Frei­tag geht es zur Ambu­lanz der Ortho­pä­die in Eisen­berg und zwar mit dem Taxi. Heu­te kam das Schrei­ben von der Kas­se, die Kos­ten­über­nah­me für ein Taxi sei geneh­migt. Die­se Geneh­mi­gung ging zügig von stat­ten und ist, wie soll­te es anders sein, auch begrün­det. Denn einer muss für das täg­li­che Brot und der Mie­te sor­gen und der ande­re ist beim Mau­se­kind die “medi­zi­ni­sche” Begleit­per­son, wenn sie nicht gera­de in der Kita ist oder vom Pfle­ge­dienst betreut wird.

“Medi­zi­ni­sche” Begleit­per­son? Nicht ohne Grund habe ich das Wort “medi­zi­nisch” in Gän­se­füss­chen ver­se­hen. An sich wür­de der Anspruch auf Begleit­per­son eh bestehen, da sie noch ein Klein­kind ist und nicht allein in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel mit­fährt. Doch woher kommt das Wort “medi­zin­sich”?

Wenn das Inten­siv­kind jetzt kei­nen Luft­röh­ren­schnitt hät­te, dann könn­te ich theo­re­tisch auf den Fahr­dienst ver­zich­ten, mal vor­aus­ge­setzt, ich habe eine Auto zur Ver­fü­gung. Doch das Absau­gen des Sekrets aus dem Luft­röh­ren­schnitt ist eine medi­zi­ni­sche Hand­lung, zählt, wenn der Pfle­ge­dienst es abrech­net, als Behand­lungs­pfle­ge. Das Absau­gen, die Not­wen­dig­keit dafür kommt ziem­lich spon­tan, was wie­der­um die Madame ziem­lich in Rage brin­gen kann, wenn man sie eine Zeit­lang bro­deln lässt.

Das es dabei zu Ärger kommt, ist ja klar, da sie dann das Gefühl bekommt, am Sekret zu ertrin­ken. Denn sie kann dabei das Sekret nicht pro­duk­tiv abhus­ten, geht ja nicht durch die Kanü­le, womit der Stress sich erhöht, es los­zu­wer­den. Es ent­steht eine lebens­be­droh­li­che Situa­ti­on und wird sicher­lich auch von der Maus so, wenn viel­leicht auch ein wenig anders, wahrgenommen.

Dabei hie­ße es, wenn ich am Steu­er mit der Maus allei­ne unter­wegs wäre, ich müss­te bei jeder Atta­cke stär­ke­ren Hus­tens oder Bro­deln sofort anhal­ten, sie absau­gen und danach wie­der zur Ruhe brin­gen. Das lässt sich schlecht ver­ein­ba­ren mit dem Stra­ßen­ver­kehr. Drum gibt es eben die Mög­lich­keit des Trans­port­schei­nes, ärzt­lich unter­schrie­ben. Der wird vor der Rei­se bei der Kas­se ein­ge­reicht. Ist er gerecht­fer­tigt, zeich­net sie gegen und gibt die­sen wie­der, in unse­rem Fall, zurück.

Doch ist jetzt unser Grund nicht diem an sich, genann­te Begrün­dung für die Über­nah­me der Fahrt­kos­ten. Ein Anrecht dar­auf ent­steht durch ihre Pfle­ge­stu­fe und durch die Merk­ma­le vom Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis. Aber nicht das jetzt einer denkt, die Fahrt sei jetzt kos­ten­los. Nein, sie kos­tet min­des­tens fünf Euro, maxi­mal zehn (da zwi­schen 10% vom Fahr­preis). Auch bekommt man die Fahrt nur dann geneh­migt, wenn öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel nicht genutzt wer­den können.

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by dirkstr

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