“Medizinische” Begleitperson? Nicht ohne Grund habe ich das Wort “medizinisch” in Gänsefüsschen versehen. An sich würde der Anspruch auf Begleitperson eh bestehen, da sie noch ein Kleinkind ist und nicht allein in den öffentlichen Verkehrsmittel mitfährt. Doch woher kommt das Wort “medizinsich”?
Wenn das Intensivkind jetzt keinen Luftröhrenschnitt hätte, dann könnte ich theoretisch auf den Fahrdienst verzichten, mal vorausgesetzt, ich habe eine Auto zur Verfügung. Doch das Absaugen des Sekrets aus dem Luftröhrenschnitt ist eine medizinische Handlung, zählt, wenn der Pflegedienst es abrechnet, als Behandlungspflege. Das Absaugen, die Notwendigkeit dafür kommt ziemlich spontan, was wiederum die Madame ziemlich in Rage bringen kann, wenn man sie eine Zeitlang brodeln lässt.
Das es dabei zu Ärger kommt, ist ja klar, da sie dann das Gefühl bekommt, am Sekret zu ertrinken. Denn sie kann dabei das Sekret nicht produktiv abhusten, geht ja nicht durch die Kanüle, womit der Stress sich erhöht, es loszuwerden. Es entsteht eine lebensbedrohliche Situation und wird sicherlich auch von der Maus so, wenn vielleicht auch ein wenig anders, wahrgenommen.
Dabei hieße es, wenn ich am Steuer mit der Maus alleine unterwegs wäre, ich müsste bei jeder Attacke stärkeren Hustens oder Brodeln sofort anhalten, sie absaugen und danach wieder zur Ruhe bringen. Das lässt sich schlecht vereinbaren mit dem Straßenverkehr. Drum gibt es eben die Möglichkeit des Transportscheines, ärztlich unterschrieben. Der wird vor der Reise bei der Kasse eingereicht. Ist er gerechtfertigt, zeichnet sie gegen und gibt diesen wieder, in unserem Fall, zurück.
Doch ist jetzt unser Grund nicht diem an sich, genannte Begründung für die Übernahme der Fahrtkosten. Ein Anrecht darauf entsteht durch ihre Pflegestufe und durch die Merkmale vom Schwerbehindertenausweis. Aber nicht das jetzt einer denkt, die Fahrt sei jetzt kostenlos. Nein, sie kostet mindestens fünf Euro, maximal zehn (da zwischen 10% vom Fahrpreis). Auch bekommt man die Fahrt nur dann genehmigt, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können.