Also wenn die Diagnostik länger dauert, oder weil ein Infekt dazwischen kommt, der Aufenthalt sich hinzieht, dann dürfen wir nach dem Schreiben am 4 Tag selbst zahlen? Wie bitte? Ist die BKK für Heilberufe jetzt eine private Krankenversicherung, welche nach Kulanz bezahlt? Und den Fahrdienst, ja den müssen wir auch selbst zahlen, sprich mindestens 800 Euro für ein Taxi hin- und zurück, da es mit der Bahn oder alleine Fahren nicht klappt, sie ist eben ein Intensivkind. Nicht zu vergessen, man widmet dem Schreiben einen eigenen Absatz: Einzelfallentscheidung: Also noch mal gibt es das nicht, damit wir das richtig verstehen, oder wie? (Drum gibt es auch hier einen ganzen Absatz dafür.)
Doch nicht zu Übersehen in dem Schreiben bleibt auch, das die Zusage ihre Gültigkeit verliere bei Kassenwechsel oder wenn der Leistungsanspruch endet, wenn man die Versicherung verlässt. Dieser Hinweis, wo man ihn erwarten würde, ist nicht unter der Unterschrift platziert. Somit frage ich: Wie bitte, soll das ein Hinweis sein, dass wir unerwünscht sind, da wir keine Tochter haben, die nach Standard XY krank ist, sondern ein Intensivkind? Klar ich interpretiere und stelle Fragen und deshalb, liebe Mitarbeiter von der BKK für Heilberufe, bezeichne ich diesen Artikel auch als Kommentar.