Gute Frage. Es soll Untersuchungen geben, die behaupten, dass ein großer Teil der Bescheide falsch seien. Doch muss hier betont werden, die Studien wurden bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II durchgeführt. Soweit, so gut. Doch sollte man, wenn es geht, den Bescheid natürlich überprüfen, ob alles richtig ist.
Und dazu gibt der Gesetzgeber einen vier Wochen lang Zeit (Widerspruchsfrist). Sinnvoll ist es sicherlich, sich Hilfe bei einem Arbeitslosenverein, einer Beratungsstelle zu holen oder falls es sie gibt noch, in der örtlichen Ombudsstelle. Aber auch im Internet lässt sich Hilfe finden, wie bei www.tacheles-sozialhilfe.de/. Braucht man länger als vier Wochen für die Überprüfung seines Bescheides, kann man auch einen unbegründeten Widerspruch einlegen. Stimmt der Bescheid nach der Recherche, zieht man den Widerspruch einfach zurück. Schließlich, sicher ist sicher.
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Frage des Tages