(Untätigkeits-)Klage und Stadt Jena

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Man­che Din­ge fin­den nie ihr Ende und die The­ma­tik “ALG II als beur­laub­ter Stu­dent” scheint eine sol­che Ange­le­gen­heit zu sein (1). Zwar hat­te das Lan­des­so­zi­al­ge­richt am 24.05. klar gestellt (2), dass mir ALG II zusteht in einer Erör­te­rung, doch von Jen­a­r­beit, der ört­li­chen ALG II Stel­le in Jena, habe ich immer noch kei­ne Aner­ken­nung die­ser gericht­li­chen Ent­schei­dung, sprich einen neu­en ALG II Bescheid mit Hin­weis, dass es mir als Zuschuss gewährt wird und nicht als Darlehen.

Kein Bescheid und dies seit Mai 2006. Das ist ein gutes hal­bes Jahr bis jetzt und in die­sem Zeit­raum soll­te es eigent­lich doch leist­bar sein. Was liegt näher hier­bei, als an Untä­tig­keit der Behör­de zu den­ken und da kein ALG II-Bescheid kommt, hat jetzt mein Anwalt in der Sache eine Kla­ge gegen Stadt Jena erho­ben. Dabei fra­ge ich mich, ob eine gericht­li­che Kla­ge in die­sen Berei­chen über­haupt noch eine ent­spre­chen­de Wir­kung hat, denn ist es der Behör­de nicht egal, schließ­lich, so mein Ein­druck, muss nie­mand per­sön­lich dafür haf­ten. (1). http://intensivkind.wur…bensunterhalt (2). https://pflegezirkus.de/2006/05/28/darlehen-jetzt-zuschuss‑2

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by dirkstr

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