Hilfsmittelversorgung — Regelung für mehr Qualität

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Die gro­ße Koali­ti­on im Bun­des­tag plant eine gesetz­li­che Rege­lung für die Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung, wie ich letz­tens auf Biblio­med las. Ange­spro­chen wur­de zum Bei­spiel die Qua­li­tät der Inkon­ti­nenz­ver­sor­gung (Win­deln, Ein­la­gen). Geplant sei es im Frühjahr.
Wenn die­se Rege­lung wirk­lich kommt, wür­de ich es als ein Erfolg der Beschwer­den vom Pati­en­ten inter­pre­tie­ren. Die­se hat­ten sich medi­en­wirk­sam den Pati­en­ten­be­auf­trag­ten gewandt über die schlech­ten Win­deln bei eini­gen Kran­ken­kas­sen, wobei die Hilfs­mit­tel-Fir­men­lob­by ver­mut­lich auch auf die Bun­des­po­li­tik ein­ge­wirkt hat.
Ein Erfolg wäre es, wenn die Kran­ken­kas­sen Stan­dards in der Qua­li­tät von Medi­zin­pro­duk­ten absi­chern müs­sen und auch teu­re­re Anbie­ter bezah­len müs­sen, da der Bil­ligs­te kei­ne aus­rei­chen­de Qua­li­tät lie­fert. Doch bleibt für mich die Fra­ge, wie dies gestal­tet wer­den kann und wer bestimmt, was ein qua­li­täts­ge­rech­tes Pro­dukt ist (Min­dest­stan­dard) und was wäre eine „Über­ver­sor­gung“.

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by dirkstr

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