Das Bundesversicherungsamt hat geschrieben zum Thema Winterschlupfsack, Dauerrezept und Kapnograph (ich berichtete). Beim Winterschlupfsack sehen sie keinen Handlungsbedarf. Die Kasse verhält sich soweit richtig. Ist okay, wenn man mal von der langen Bearbeitungszeit (seit August bis jetzt) absieht. In diesem Schreiben wird dazu auch angekündigt, dass es scheinbar einen Eigenanteil geben wird zum Schlupfsack, aber die Höhe noch nicht feststeht. Ich bin gespannt.
Zum Thema Dauerrezept, da konnte sich die Krankenkasse scheinbar positiv darstellen und da die versorgende Firma, trotz ausstehender Zahlungen, uns weiter versorgt hatte, bestand kein Handlungsgrund für das Bundesversicherungsamt, insbesondere, da auch keine Rechnungen mehr offen seien. Ich hoffe, dies stimmt.
Nun, beim Kapnograph war der Sachbearbeiter vom Bundesversicherungsamt mit der Aussage, warum sie ihn nicht genehmigen, nicht zufrieden und er hat eine weitere Stellungnahme eingefordert. Das scheint sich aber jetzt erledigt zu haben, da sich die BKK für Heilberufe dem Beschluss vom Sozialgericht anschließt und die Kosten für das Gerät übernimmt.
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