Das Bundesversicherungsamt antwortet

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Das Bun­des­ver­si­che­rungs­amt hat geschrie­ben zum The­ma Win­ter­schlupf­sack, Dau­er­re­zept und Kapno­graph (ich berich­te­te). Beim Win­ter­schlupf­sack sehen sie kei­nen Hand­lungs­be­darf. Die Kas­se ver­hält sich soweit rich­tig. Ist okay, wenn man mal von der lan­gen Bear­bei­tungs­zeit (seit August bis jetzt) absieht. In die­sem Schrei­ben wird dazu auch ange­kün­digt, dass es schein­bar einen Eigen­an­teil geben wird zum Schlupf­sack, aber die Höhe noch nicht fest­steht. Ich bin gespannt.

Zum The­ma Dau­er­re­zept, da konn­te sich die Kran­ken­kas­se schein­bar posi­tiv dar­stel­len und da die ver­sor­gen­de Fir­ma, trotz aus­ste­hen­der Zah­lun­gen, uns wei­ter ver­sorgt hat­te, bestand kein Hand­lungs­grund für das Bun­des­ver­si­che­rungs­amt, ins­be­son­de­re, da auch kei­ne Rech­nun­gen mehr offen sei­en. Ich hof­fe, dies stimmt.

Nun, beim Kapno­graph war der Sach­be­ar­bei­ter vom Bun­des­ver­si­che­rungs­amt mit der Aus­sa­ge, war­um sie ihn nicht geneh­mi­gen, nicht zufrie­den und er hat eine wei­te­re Stel­lung­nah­me ein­ge­for­dert. Das scheint sich aber jetzt erle­digt zu haben, da sich die BKK für Heil­be­ru­fe dem Beschluss vom Sozi­al­ge­richt anschließt und die Kos­ten für das Gerät übernimmt.

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by dirkstr

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