Nicht das hier jemand den Eindruck bekommt, es gibt immer nur verschiedene Auffassungen über den “Leistungskatalog” der Ämter und Kassen. Dem ist nicht so, denn vieles klappt auch, wie zum Beispiel die Überprüfung des Anspruchs auf das Blindengeld, was im Sommer begann durch das Versorgungsamt und somit auch oder eigentlich des Merkmals “Blind” im Schwerbehindertenausweis.
Samstag kam dann endlich der Bescheid mit der inhaltlichen Aussage, dass Kind ist weiterhin blind, da sich seit dem ersten Gutachten nichts geändert hat. Dies wurde vor über zwei Jahren erstellt. Doch gilt der jetzige Bescheid erstmal ein Jahr bzw. in einem Jahr steht die nicht vorhandene Sehleistung erneut auf dem Prüfstand.
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