Das Merkmal “Blind” im SB-Ausweis

D
Nicht das hier jemand den Ein­druck bekommt, es gibt immer nur ver­schie­de­ne Auf­fas­sun­gen über den “Leis­tungs­ka­ta­log” der Ämter und Kas­sen. Dem ist nicht so, denn vie­les klappt auch, wie zum Bei­spiel die Über­prü­fung des Anspruchs auf das Blin­den­geld, was im Som­mer begann durch das Ver­sor­gungs­amt und somit auch oder eigent­lich des Merk­mals “Blind” im Schwerbehindertenausweis.

Sams­tag kam dann end­lich der Bescheid mit der inhalt­li­chen Aus­sa­ge, dass Kind ist wei­ter­hin blind, da sich seit dem ers­ten Gut­ach­ten nichts geän­dert hat. Dies wur­de vor über zwei Jah­ren erstellt. Doch gilt der jet­zi­ge Bescheid erst­mal ein Jahr bzw. in einem Jahr steht die nicht vor­han­de­ne Seh­leis­tung erneut auf dem Prüfstand.

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by dirkstr

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