Dass der Weg zum rezeptierten Hilfsmittel wegen einer Behinderung mehr als weniger steinig werden kann, wissen sicherlich die aufmerksamen Leser hier. Doch liegt dies nicht immer gleich an der Krankenversicherung oder dem sozialmedizinischen Dienst (MDK, Medicproof), welcher im Auftrag der Kasse den Bedarf prüft.
Manchmal, wie jetzt geschehen im Fall einer Mutter aus der Selbsthilfegruppe, lag die Ursache beim Sanitätshaus, eben dass es nicht zu der gewünschten und notwendigen Versorgung mit dem Hilfsmittel bisher gekommen ist. Dieses hat nämlihc seit drei Wochen bei sich ein Rezept über einen Therapiestuhl vorliegen, ohne es weiter zu leiten. Dies ergab die Nachfrage bei der Krankenkasse. Somit ging an die Kasse auch noch kein Kostenvoranschlag übers Hilfsmittel. Und wo nichts, darüber kann die Versicherung auch nichts entscheiden, ob im positiven oder im negativen Sinne für den Patienten.
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