Das Sanitätshaus und die Wartezeit

Dass der Weg zum rezep­tierten Hil­f­s­mit­tel wegen ein­er Behin­derung mehr als weniger steinig wer­den kann, wis­sen sicher­lich die aufmerk­samen Leser hier. Doch liegt dies nicht immer gle­ich an der Kranken­ver­sicherung oder dem sozialmedi­zinis­chen Dienst (MDK, Medicproof), welch­er im Auf­trag der Kasse den Bedarf prüft.

Manch­mal, wie jet­zt geschehen im Fall ein­er Mut­ter aus der Selb­sthil­fe­gruppe, lag die Ursache beim San­ität­shaus, eben dass es nicht zu der gewün­scht­en und notwendi­gen Ver­sorgung mit dem Hil­f­s­mit­tel bish­er gekom­men ist. Dieses hat näm­li­hc seit drei Wochen bei sich ein Rezept über einen Ther­a­pi­es­tuhl vor­liegen, ohne es weit­er zu leit­en. Dies ergab die Nach­frage bei der Krankenkasse. Somit ging an die Kasse auch noch kein Kosten­vo­ran­schlag übers Hil­f­s­mit­tel. Und wo nichts, darüber kann die Ver­sicherung auch nichts entschei­den, ob im pos­i­tiv­en oder im neg­a­tiv­en Sinne für den Patienten.

Kat­e­gorie: 



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