Der Schreck und das ALG-II

D
Der Schreck des Tages kam heu­te aus dem Brief­kas­ten. Post von der ört­li­chen ALG-II Stel­le. Zwar ist man eini­ges beim elek­tro­ni­schen Brief­ver­kehr schon gewöhnt, wo dann der Absen­der Mah­nung heißt oder, wie heu­te, man habe was bestellt, wo es nicht mal die Fir­ma gibt. Doch viel­leicht wiegt des­halb der alt­her­ge­brach­te Brief noch schwe­rer. Aber was ist geschehen?

Zuerst dach­te ich, jetzt kommt end­lich der Bescheid von der Behör­de über mei­nen Anspruch auf ALG-II für die Mona­te Dezem­ber und Janu­ar. Brauch ich, damit ich die GEZ nicht über­be­zah­le. Doch ist nicht, statt­des­sen ist es eine Fest­stel­lung an mei­ne Frau, dass sie über 1000 Euro zu viel ALG-II erhal­ten habe (für den Okto­ber 2006) und sie sol­le Stel­lung bezie­hen. Wäre ja okay, wenn es denn wirk­lich den Tat­sa­chen ent­spre­chen wür­de, doch hat mei­ne Frau über­haupt noch gar kei­nen ALG-II Bescheid bekom­men (Antrag vom 23.06.06). In dem Schrei­ben steht dann wei­ter, sie wäre auf­ge­klärt gewe­sen ihr auf­ge­nom­me­nes Arbeits­ver­hält­nis von Ende Sep­tem­ber zu mel­den. Ja aber hat sie doch, münd­lich halt, und die dama­li­ge Sach­be­ar­bei­te­rin (Leis­tungs­be­treu­er auf ALG-Deutsch) hat­te sich sogar gefreut, dass mei­ne Frau end­lich einen Job hat. Gezahlt wur­de die­se Sum­me im Okto­ber schon, dass ist rich­tig. Doch war es nach drei Mona­ten die ers­te Zah­lung(!) an sich und es hieß damals, fern­münd­lich übers Tele­fon, die­se ein­ma­li­ge Zah­lung käme jetzt, da die Bear­bei­tung des Beschei­des noch daue­re und es nicht sicher war, ob es im Okto­ber schon Geld vom Arbeit­ge­ber gibt.

Nach einem Tele­fo­nat mit der Sach­be­ar­bei­te­rin heu­te kam dann ein wenig Licht in die Sache: Der Bescheid, um den es geht, sei schon län­ger vor­her raus, zumin­dest zur Post­stel­le des Amtes. Ja, aber in unse­ren Brief­kas­ten ist er noch nicht gelan­det. Da hat sich wohl der Brief­zu­stell­dienst selbst überholt.
Von dem Klang des Brie­fes und den dar­ge­stell­ten Behaup­tun­gen, fin­de ich, ist dies kein bür­ger­freund­li­ches Schrei­ben und sorg­te bei mir mehr für Ver­stim­mung und Ver­un­si­che­rung, als wie sich der Sach­ver­halt nach einem Tele­fo­nat dar­stell­te. Schließ­lich tritt eine Über­zah­lung immer ein, wenn man einen Job auf­nimmt, die ALG-II Stel­le wei­ter­zahlt, da vie­le Arbeit­ge­ber nicht sofort im ers­ten Monat den Lohn zah­len. Die ALG-II Stel­le zahlt halt im Vor­aus, was sol­che Pro­ble­me dann vorprogrammiert.

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by dirkstr

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