Die Begleitperson muss zahlen

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Nun wer bis­her glaub­te, dass man als Begleit­per­son von einem Schwer­be­hin­der­ten mit dem Merk­zei­chen “B” über­all “kos­ten­los” rein oder mit kann, der täuscht sich. Heu­te erfuhr ich als ein Bei­spiel dafür, dass zwar der Schwer­be­hin­der­te im ega­park Erfurt kos­ten­los rein darf, doch muss dort die Begleit­per­son Ein­tritt zah­len. Dies heißt prak­tich, der Schwer­be­hin­der­te muss für sei­ne Assis­ten­ten oder der Kran­ken­schwes­ter die vier Euro zah­len, da er nicht ohne sie hin­ein kann.

Denn neh­men wir das Bei­spiel eines Quer­schnitts­ge­lähm­ten im Rol­li mit Beatmung. Viel­leicht ist es ihm noch mög­lich den Roll­stuhl zu bedie­nen, doch was ist, wenn die Beatmung spinnt oder er abge­saugt wer­den muss. Ohne die Per­son, wel­che das Merk­zei­chen “B” im Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis “aus­füllt”, ist er auf­ge­schmis­sen. Den Besuch bei der Gar­ten­schau kann er so ver­ges­sen, da er nicht den Ein­tritt auf­brin­gen kann für sie. Denn dies kann näm­lich gut sein, wenn der Schwer­be­hin­der­te nur von Grund­si­che­rung lebt und so stän­dig knapp bei Kas­se ist. Von sei­nem Assis­ten­ten kann er die Aus­la­ge des Ein­tritts nicht ver­lan­gen. Das wäre ja so, als wür­de man sich ein Taxi neh­men und es hal­ten las­sen auf einem gebüh­ren­pflich­ti­gen Park­platz und dem Taxi­fah­rer sagen, er habe für den Halt die Kos­ten zu tra­gen und nicht man selbst als Kun­de bei ihm.

Klar, jetzt könn­te jeder mei­nen, letzt­end­lich käme ja das glei­che raus wie, als wenn der Schwer­be­hin­der­te mit Merk­zei­chen “B” an sich Ein­tritt zah­len müss­te und die Begleit­per­son wäre frei. Nun, im finan­zi­el­len Sin­ne ja, aber nicht im mora­li­schen. Denn in mei­nen Augen sieht dies so aus: Offi­zi­ell tun die Ver­an­stal­ter mit der Befrei­ung vom Ein­tritt etwas für die Teil­ha­be von Schwer­be­hin­der­ten im öffent­li­chen Leben, doch letzt­end­lich stimmt dies nur zur Hälf­te: Der Betrof­fe­ne hört oder liest davon, dass im ega­park der Ein­tritt für ihn frei ist. Er kann sich so den Besuch leis­ten, da er nur die Wege­kos­ten zah­len muss. Somit schnappt er sich sei­nen Assis­ten­ten und sie machen sich auf die Rei­se dort­hin. Doch dann als sie durch den Ein­lass fah­ren, da heißt es: Er kann kos­ten­los rein, aber sein Assis­tent nicht. Jetzt steht er da und fühlt sich so, als hät­te er einen Ver­trag mit ver­steck­ten Kos­ten abge­schlos­sen … Soll der anstren­gen­de Weg dort­hin umsonst gewe­sen sein?

Nun viel­leicht kann er auch noch ganz froh sein, dass er als Behin­der­te kos­ten­los rein kann. Man stel­le sich vor, wie es ist, wenn er für sich und für sei­nen lebens­not­wen­di­gen Beglei­ter zah­len muss. Da kommt er teu­rer weg als der Nicht­be­hin­der­te, denn, wie gesagt, sein Beglei­ter arbei­tet bei ihm, um sei­ne Behin­de­rung aus­zu­glei­chen. Dop­pelt zah­len, nun dies kann z.B. beim Besuch im Kino schnell pas­sie­ren, da dort die Begleit­per­son, wenn sie mit in die Vor­stel­lung rein geht, per se “unter­stellt” wird, sie möch­te den Film auch sehen. Soviel zum Nach­teils­aus­gleich. Und müs­sen eigent­lich die Mit­ar­bei­ter vom Film­thea­ter auch für die Vor­stel­lung zah­len, wenn sie im Kino­saal arbei­ten wäh­rend des Films? Hier­bei sei noch ange­merkt, ein Park ist wirk­lich weit aus grö­ßer als ein Kino­saal, wo beim letz­te­ren der Assis­tent, je nach Hil­fe­be­darf, viel­leicht doch vor dem Saal auf sei­nem Arbeit­ge­ber war­ten kann bis der Film vor­bei ist.

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by dirkstr

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