Denn nehmen wir das Beispiel eines Querschnittsgelähmten im Rolli mit Beatmung. Vielleicht ist es ihm noch möglich den Rollstuhl zu bedienen, doch was ist, wenn die Beatmung spinnt oder er abgesaugt werden muss. Ohne die Person, welche das Merkzeichen “B” im Schwerbehindertenausweis “ausfüllt”, ist er aufgeschmissen. Den Besuch bei der Gartenschau kann er so vergessen, da er nicht den Eintritt aufbringen kann für sie. Denn dies kann nämlich gut sein, wenn der Schwerbehinderte nur von Grundsicherung lebt und so ständig knapp bei Kasse ist. Von seinem Assistenten kann er die Auslage des Eintritts nicht verlangen. Das wäre ja so, als würde man sich ein Taxi nehmen und es halten lassen auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz und dem Taxifahrer sagen, er habe für den Halt die Kosten zu tragen und nicht man selbst als Kunde bei ihm.
Klar, jetzt könnte jeder meinen, letztendlich käme ja das gleiche raus wie, als wenn der Schwerbehinderte mit Merkzeichen “B” an sich Eintritt zahlen müsste und die Begleitperson wäre frei. Nun, im finanziellen Sinne ja, aber nicht im moralischen. Denn in meinen Augen sieht dies so aus: Offiziell tun die Veranstalter mit der Befreiung vom Eintritt etwas für die Teilhabe von Schwerbehinderten im öffentlichen Leben, doch letztendlich stimmt dies nur zur Hälfte: Der Betroffene hört oder liest davon, dass im egapark der Eintritt für ihn frei ist. Er kann sich so den Besuch leisten, da er nur die Wegekosten zahlen muss. Somit schnappt er sich seinen Assistenten und sie machen sich auf die Reise dorthin. Doch dann als sie durch den Einlass fahren, da heißt es: Er kann kostenlos rein, aber sein Assistent nicht. Jetzt steht er da und fühlt sich so, als hätte er einen Vertrag mit versteckten Kosten abgeschlossen … Soll der anstrengende Weg dorthin umsonst gewesen sein?
Nun vielleicht kann er auch noch ganz froh sein, dass er als Behinderte kostenlos rein kann. Man stelle sich vor, wie es ist, wenn er für sich und für seinen lebensnotwendigen Begleiter zahlen muss. Da kommt er teurer weg als der Nichtbehinderte, denn, wie gesagt, sein Begleiter arbeitet bei ihm, um seine Behinderung auszugleichen. Doppelt zahlen, nun dies kann z.B. beim Besuch im Kino schnell passieren, da dort die Begleitperson, wenn sie mit in die Vorstellung rein geht, per se “unterstellt” wird, sie möchte den Film auch sehen. Soviel zum Nachteilsausgleich. Und müssen eigentlich die Mitarbeiter vom Filmtheater auch für die Vorstellung zahlen, wenn sie im Kinosaal arbeiten während des Films? Hierbei sei noch angemerkt, ein Park ist wirklich weit aus größer als ein Kinosaal, wo beim letzteren der Assistent, je nach Hilfebedarf, vielleicht doch vor dem Saal auf seinem Arbeitgeber warten kann bis der Film vorbei ist.