Ist der Gendefekt angeboren?

I
Ja, da staun­te eine Mut­ter nicht schlecht, als sie vom Ver­sor­gungs­amt ange­schrie­ben wur­de. Für die Geneh­mi­gung des Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses, rück­wir­kend ab Geburt, bräuch­te das Amt noch die Beschei­ni­gung vom Arzt, dass der Gen­de­fekt bei ihrem Kin­de auch seit der Geburt besteht.

Nun, die schwe­re Erkran­kung durch den Gen­de­fekt besteht seit Geburt, sie ist also ange­bo­ren, da wird wohl der Gen­de­fekt .… An sich müss­te die­se Fra­ge der Sach­be­ar­bei­ter für sich ja selbst beant­wor­ten kön­nen. Doch wie es halt so ist, er braucht dafür ein ärzt­li­ches Attest. Sicher ist Sicher. Aber unbe­grün­det ist sie die Fra­ge auch nicht, da ein Defekt in der Erb­mas­se auch erwor­ben wer­den kann, z.B. durch radio­ak­ti­ve Strahlung.

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by dirkstr

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