Kapnograph: statt gegeben

K
Liegt mir zwar noch nicht schrift­lich vor, aber dem Anwalt vom VdK. Der einst­wei­li­gen Anord­nung, die bean­tragt wur­de beim Sozi­al­ge­richt Alten­burg, wur­de statt gege­ben. Dies bedeu­tet: die Kran­ken­kas­se wird ver­pflich­tet, die Kos­ten für das Gerät (und somit die Ver­sor­gung mit dem Gerät) zu über­neh­men. Das Kos­ten der Ver­sor­gung bedeu­tet: Wenn das Gerät kaputt geht oder Zube­hör­tei­le, wie der Sen­sor, gebraucht wer­den, muss die Kas­se dafür aufkommen.

Doch, dass muss betont wer­den, die einst­wei­li­ge Anord­nung muss auch von der BKK für Heil­be­ru­fe “ange­nom­men” wer­den. Ich wer­de berichten.

Kate­go­rie: 



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by dirkstr

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