Nun, nicht immer klappt es, wie man es sich wünscht und die Krankenkasse lehnt den Sauerstoff für Zuhause ab. Was kann man tun? Zum einen sollte der Arzt von Station dem Mitarbeiter Krankenkasse die Sachlage erklären und hinzu müsste der medizinische Dienst der Krankenkasse eingeschaltet werden, schriftlich. Man bittet also um ein sozialmedizinischen Gutachten. Bei der Darstellung der Gründe für dieses medizinische Gas muss eindeutig hervor gebracht werden: ohne Sauerstoff kann der Patient nicht entlassen werden und warum.
Lehnt der MDK die Versorgung ab, stellt sich die Frage: Was sind die Gründe? Ist das MDK-Gutachten nicht einleuchtend, auch nicht für die betreuenden Ärzte, sollte man dagegen Widerspruch einlegen. Stimmt der MDK für den Sauerstoff zu Hause, aber die Krankenkasse lehnt die Versorgung trotzdem ab, so hilft wohl nur noch eine einstweilige Anordnung, was man aber mit einem Anwalt oder dem Sozialverband abklären sollte. Eine solche reicht man dann beim Sozialgericht ein und parallel dazu kann man noch ein Schreiben verfassen an die Aufsicht über der gesetzlichen Krankenkasse wie dem Bundesversicherungsamt oder dem Landesverband der Krankenkasse.
Doch gilt dies wirklich nur, wenn der Sauerstoff für immer oder länger lebensnotwendig ist und nicht für eine O2-Wellness-Kur. Und nicht vergessen, wenn man für zu Hause Sauerstoff verordnet bekommt, muss auch geprüft werden, ob man ein Pulsoxi braucht. Also ein Messgerät für den Sauerstoffgehalt im Blut, denn ein Zuviel ist zum einen Verschwendung von Ressourcen und zum anderen für den Körper auch Gift.