Ein Grund war, unser erstes Gutachten wies einen Pflegeaufwand in Minuten auf, der im zweiten Lebensjahr zwar der Stufe zwei entspricht, laut den Richtlinien, aber im dritten Lebensjahr damit die Stufe drei gelten müsste. Die Pflegekasse schloss sich aber der Meinung vom MDK an und wir bekamen weiterhin die zwei. Aus einem Widerspruchsverfahren wurde dann eine Klage vor dem Sozialgericht.
Und mit einer “gewissen” Zeit nach Klageeinreichen meldete sich eine weitere Gutachterin, bestellt vom Gericht. Sie betrat gut vor einem Jahr unsere Wohnung und nahm mit ihrem Fachwissen die Pflegesituation auf. Und jetzt liegt uns deren Ergebnis vor: Die Pflegestufe drei sei es, fand sie heraus. Ein Ergebnis, was erklärt wird mit einem Dokument von gut 70 Seiten.
Nun unsere Meinung dazu, für das Gericht, ist: Wir teilen dieses Ergebnis des Gutachtens, natürlich. Jetzt sind wir gespannt, was denn nun von Seiten der Pflegekasse oder deren Rechtsvertreter kommt. Ein neuer Vergleich? Einen hatten wir ja schon, doch den hatten wir abgelehnt, da dieser den Pflegeaufwand nicht anerkannte: Wir würden die drei gezahlt bekommen, für das vierte Lebensjahr. Aber bitte, da hatten wir sie schon, nach einem neuen Antrag für die Höherstufung, genehmigt bekommen und somit hätten wir keinen Ausgleich erfahren.
Und wenn dann die Meinungen der beiden Streitparteien, wir und die Kasse, dem Gericht vorliegen, so wird dieses Verfahren dann entscheiden, welcher Meinung das Gericht sich anschließt, also ob es auch die Ansicht des in Auftrag gegebenen Gutachten vertritt oder diese (zum Teil) nicht annimmt. Doch bis eine solche Entscheidung vorliegt, kann es erneut dauern …