Denn auf die Genehmigung der Kostenvoranschläge (zusammen keine 30 Euro) wartet die Apotheke noch immer. In dem Schreiben der Kasse wird ausgesagt, dass die Pflegehilfsmittel nur noch als Sachleistung über zugelassene Vertragspartner abzugeben sei. Nun, laut der Apothekerin ist sie ein Vertragspartner mit dem Verband der BKKs. Oder gehört die uns versorgende BKK nicht mehr dazu? Oder habe ich etwas überlesen, also dass sie die beiden beantragten “Dinge” ablehnen?
Morgen geht dann erstmal wieder ein Fax raus. Vielleicht gehört es ja jetzt zum guten Ton, erst alles mit einer Nachfrage oder einem Widerspruch zu bekommen. Da stellt sich die Frage, ob hier der Verwaltungsaufwand nicht bald höher liegt als der Wert des Produkts selbst, zumindest bei der betreuenden Apothekerin (die selbst mehrfach nachfragen wollten, aber bloss in der Warteschleife landete) und wenn wir für unsere Arbeit, mal wieder einen Text basteln müssen, bezahlt werden würden.
Doch was hat die Idee auf sich, per Quittung die Pflegehilfsmittel abzurechnen? Nun einmal würden wir dann diese Hilfsmittel auch über die Drogerie oder dem Discounter beziehen, womit man für die 31 Euro mehr bekommt. Zum anderen wäre ein Wechsel einer Apotheke oder Sanitätshaus einfacher. Na ja, ist halt nicht