Punkt eins heißt: Verhinderungspflege. Klar, geht doch, aber irgendwie fühlt man sich, na ja, soll das ein Witz sein? Die Verhinderungspflege beträgt 1432 Euro (wer auch immer sich solche Zahlen ausdenkt) und die soll dann das ganze Jahr über lang reichen, aber ein “Pflegejahr” hierbei sind 28 Tage, also man darf die 1432 Euro nur in 28 Tagen ausgeben. Hat man in 28 Tagen das Geld nicht aufgebraucht, verfällt der Rest. Dabei steht für mich noch die Frage, heißt 28 Tage jetzt 28 x 24 Stunden oder 28 x ein Pflegeeinsatz. Außerdem, bei uns wird wohl der Betrag nicht mal für 5 Tage ausreichen, wegen des üblichen Stundensatz vom Kinderkrankenpflegedienst, Und den bräuchten wir dann, allein schon wegen dem Absaugen, Kanülenversorgung etc., auch rund um die Uhr.
Punkt zwei wäre: Das Kind in die Klinik schaffen. Muss denn das sein? Auch hierfür, wenn es wegen Ausfall der Pflegeperson ist, gibt es einen Satz für Kurzzeitpflege auch von über 1400 Euro oder auch die Möglichkeit des vollstationären Aufenthaltes, weil die Lebenssituation zu hause nicht mehr führbar ist. Dabei stellt sich für mich die Frage: Wird bei der Kurzzeitpflege dann auch die Beatmungszeit und der Aufenthalt auf der Intensivstation mit eingerechnet, also die Behandlungspflege. Wenn ja, ich glaub, da reicht der Satz knapp einen Tag.
Punkt drei: Die Mutter des Kindes muss die Pflege übernehmen. Raus aus der Arbeit mit unbezahlten Urlaub und rein in die Pflege. Den Netto-Verdienstausfall könnte man bei Kasse geltend machen. Wie viel? Kein Plan
Am liebsten wäre mir ja, wenn man beim Ausfall der Pflegeperson von einem Kanülenkind der Pflegedienst einfach aufgestockt werden kann, da es ja größtenteils Behandlungspflege ist und jemand rund um die Uhr Obacht geben muss auf die Madame. Klar, es gibt dann halt auch keine Pflegegeld mehr für uns, aber die Madame ist versorgt. Doch das ist wohl eine Vision unter vielen.