Heute haben wir mit einer ärztlichen Fachkraft vom Lindenhof telefoniert (eine Spezialklinik für langzeitbeatmete Kinder) und sie hat uns aufgeklärt, dass nur eine Spezialklinik Sinn macht, welche überprüft, ob ein Kapnograph /-meter zu Hause wiederum Sinn macht, also so Sinn macht, dass er einem Gegengutachten standhält.
Ein bisschen viel das Wort “Sinn”, doch was macht eigentlich Sinn. Sicherlich nicht der Punkt ewig in einer Akutklinik abzuhängen und vielleicht wieder eine Ablehnung zu bekommen, denn scheinbar hat das Argument Wirtschaftlichkeit keine Bedeutung bei der BKK. Für diese zählt scheinbar nur das Gutachten vom medizinischen Dienst. Da können sich die Sachbearbeiter auch rausreden, denn sie seien ja keine Mediziner. Das geforderte Gebot Wirtschaftlichkeit (fünftes Sozialgesetzbuch § 12) betrachten diese wohl darüber, ob ein Hilfsmittel genehmigt wird oder nicht, aber eben nicht die Kosten in einen anderen Bereich der Kasse, die durch diese Entscheidung (in Zukunft) entstehen.
Ersichtlich ist dies allgemein bei den Kassen, wie zum Beispiel beim Punkt “Vorbeugende Maßnahmen”, der nicht ordentlich umgesetzt wird oder immer wieder beschnitten wurde, wie die Untersuchung von Leberflecken. Diese soll erst jetzt wieder von mehreren gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.