Stimmt ein ALG-II Bescheid?

S
Gute Fra­ge. Es soll Unter­su­chun­gen geben, die behaup­ten, dass ein gro­ßer Teil der Beschei­de falsch sei­en. Doch muss hier betont wer­den, die Stu­di­en wur­den bei der Ein­füh­rung des Arbeits­lo­sen­gel­des II durch­ge­führt. Soweit, so gut. Doch soll­te man, wenn es geht, den Bescheid natür­lich über­prü­fen, ob alles rich­tig ist.

Und dazu gibt der Gesetz­ge­ber einen vier Wochen lang Zeit (Wider­spruchs­frist). Sinn­voll ist es sicher­lich, sich Hil­fe bei einem Arbeits­lo­sen­ver­ein, einer Bera­tungs­stel­le zu holen oder falls es sie gibt noch, in der ört­li­chen Ombuds­stel­le. Aber auch im Inter­net lässt sich Hil­fe fin­den, wie bei www​.tache​les​-sozi​al​hil​fe​.de/. Braucht man län­ger als vier Wochen für die Über­prü­fung sei­nes Beschei­des, kann man auch einen unbe­grün­de­ten Wider­spruch ein­le­gen. Stimmt der Bescheid nach der Recher­che, zieht man den Wider­spruch ein­fach zurück. Schließ­lich, sicher ist sicher.

Kate­go­rie: 
Fra­ge des Tages



var switchTo5x=true;stLight.options({publisher:”});

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus