Manche Dinge finden nie ihr Ende und die Thematik “ALG II als beurlaubter Student” scheint eine solche Angelegenheit zu sein (1). Zwar hatte das Landessozialgericht am 24.05. klar gestellt (2), dass mir ALG II zusteht in einer Erörterung, doch von Jenarbeit, der örtlichen ALG II Stelle in Jena, habe ich immer noch keine Anerkennung dieser gerichtlichen Entscheidung, sprich einen neuen ALG II Bescheid mit Hinweis, dass es mir als Zuschuss gewährt wird und nicht als Darlehen.
Kein Bescheid und dies seit Mai 2006. Das ist ein gutes halbes Jahr bis jetzt und in diesem Zeitraum sollte es eigentlich doch leistbar sein. Was liegt näher hierbei, als an Untätigkeit der Behörde zu denken und da kein ALG II-Bescheid kommt, hat jetzt mein Anwalt in der Sache eine Klage gegen Stadt Jena erhoben. Dabei frage ich mich, ob eine gerichtliche Klage in diesen Bereichen überhaupt noch eine entsprechende Wirkung hat, denn ist es der Behörde nicht egal, schließlich, so mein Eindruck, muss niemand persönlich dafür haften. (1). http://intensivkind.wur…bensunterhalt (2). https://pflegezirkus.de/2006/05/28/darlehen-jetzt-zuschuss‑2
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