Neues Pflegezeitgesetz nichts für Pflegende

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Das neue Pfle­ge­zeit­ge­setz kommt jetzt und was ändert sich für mich als lang­jäh­ri­ge Pfle­ge­per­son? Ich ver­mu­te, mir brin­gen die Neue­run­gen nichts. Ich ver­mu­te wei­ter, auch für die vie­len ande­ren lang­jäh­ri­gen Pfle­ge­per­so­nen hat es kei­ne Aus­wir­kung und ich stel­le die Hypo­the­se: Gera­de für die Lang­zeit-Pfle­ge­per­so­nen wären hier Ände­run­gen wich­tig gewesen.

Es wäre füAbseit der Federballr uns, Pfle­gen­de, ein guter Schritt gewe­sen, wenn die 10 Tage Arbeits­ver­hin­de­rung mit Lohn­er­satz zur Orga­ni­sa­ti­on der Pfle­ge wie­der­holt, zum Bei­spiel jedes Jahr, erneut gel­ten wür­den. Doch gilt dies nur bei einer akut auf­ge­tre­te­nen Pflegesituation.

10 Tage Arbeitsverhinderung für die Pflege

10 Tage Arbeits­ver­hin­de­rung mit Lohn­er­satz im Jahr wären eine Aner­ken­nung der Arbeit der pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen gewe­sen und wür­de unse­rer Lebens­rea­li­tät hel­fen, die Pfle­ge des pfle­ge­be­dürf­ti­gen Kin­des /​Ange­hö­ri­gen und das Berufs­le­ben gut zu ver­bin­den. Sie wären ein Schritt gewe­sen gegen das Armuts­ri­si­ko von Pflegepersonen.

Die­se wie­der­hol­ten Tage der Arbeits­ver­hin­de­rung wären nötig für:

  • Pfle­ge­dienst­aus­fall (Eltern /​Ange­hö­ri­gen müs­sen offe­ne Dienst­zei­ten übernehmen)
  • aku­ter Kran­ken­haus­auf­ent­halt /​‑ein­wei­sung — dies kann viel Koor­di­na­ti­on erfor­dern (Ter­min­ab­sa­gen, Arzt­ge­sprä­che) oder Pfle­ge­per­son muss wegen der unzu­rei­chen­den Zahl an Pfle­ge­fach­kräf­ten auf der Sta­ti­on mit auf­ge­nom­men werden.
  • akut ver­schlech­tern­de Pfle­ge­si­tua­ti­on z.B. bei Infek­ten, wo das Kind /​der Ange­hö­ri­ge nicht in die Tages­ein­rich­tung darf, aber auch nicht in die Kli­nik muss

Es mag sein, für Sohn oder der Toch­ter, des­sen Mut­ter oder Vater akut in die Pfle­ge­si­tua­ti­on gera­den, mag dies Gesetz hel­fen. Es berei­nigt viel­leicht den Kran­ken­stand der Arbeit­neh­mer, die in die­ser Kri­sen­zeit krank geschrie­ben wer­den. Doch kann eine aku­te Pfle­ge­si­tua­ti­on erst der Beginn einer mög­li­chen lan­gen Pfle­ge­zeit mit vie­len Kri­sen sein. Wenn die Poli­tik und die Sozi­al­kas­sen wirk­lich wol­len, das Ange­hö­ri­ge die kos­ten­güns­ti­ge Pfle­ge über­neh­men, ist hier nach zu bes­sern. Es soll­te für die Gesell­schaft ein Ziel sein, dass pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge ihr Ehren­amt „Pfle­ge“ mit ihrem Haupt­amt „Beruf“ in Ein­klang bekom­men kön­nen. Geschieht dies nicht, kön­nen pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge in die Armuts­fal­le gera­den, da sie ihren Beruf auf­ge­ben müs­sen und nach der Pfle­ge­zeit nur schwer wie­der ins Erwerbs­le­ben zurück können.

Wei­ter­füh­ren­des zum bis­he­ri­gen Gesetz.

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by dirkstr

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