Vorher, also letztes Jahr, bekamen wir diesen vom Verkehrsplanungsamt, jetzt ist es das “erweiterte” Einwohnermeldeamt, auch Bürgeramt genannt. Und eine Reform, neben ihrem Sinn an sich, hat eben immer ihre Tücken.
Nicht dass die Ausstellung eines Parkausweises jetzt keine anspruchsvolle Tätigkeit sei und dass der Sachbearbeiter diese neue Aufgabe nicht verstehen würde, war mir schon klar. Der Algorithmus ist einfach: Der Sachbearbeiter schaut auf die Merkzeichen vom Behindertenausweis und wenn die richtigen Buchstaben eingetragen sind, dann gibt es das blaue Stück Pappe fürs erlaubte Parken auf Plätzen mit dem Rollstuhlsymbol, gültig in der gesamten EU.
Aber kompliziert wird es eben dann, wenn der Ausweisinhaber ein Kind ist: Braucht sie ein Passbild oder brauch sie keins? Laut der Sachbearbeiterin: Ja, sie braucht eins. Ich verneinte es, sie ist noch kein Schulkind und ihr Schwerbehindertenausweis ist auch ohne Passbild gültig, wie auch der alte Parkausweis vom letzten Jahr.
Und am Ende der Diskussion ging es dann doch ohne Passbild. Nun, ob ich die Sachbearbeiterin so richtig überzeugt hatte, danach klang ihr Einverständnis nicht. Es war wohl eher die Vorarbeit einer Mutter letzte Woche mit dem selben Anliegen: Wozu ein Passbild? Diese Diskussion ginge dann hoch bis zum Leiter vom Amt, den dann die Mutter wohl überzeugt hätte. Wie auch immer, scheinbar war die beginnende Hitze des Tages wohl gerade richtig, dass man sich diese Mühe sparen wollte.
Doch schade eigentlich, ein Widerspruchsverfahren beim Bürgeramt wäre mal was neues. Nicht dass ich darauf scharf gewesen wäre, aber es stellt sich schon die Frage, warum der Schwerbehindertenausweis, die “Grundlage” vom Parkausweis, bis zum zehnten Lebensjahr ohne Passbild ausgestellt werden könne laut www.down-syndrom.org.
Und hinzu ist das Passbild auf der Rückseite vom Ausweis, also wenn die Damen und Herren vom Ordnungsamt die parkenden Fahrzeugen kontrollieren, dann sehen sie eh nicht, ob es ein Passbild enthält oder nicht.