Der Widerspruch und die Hospizpflege (Regenbogenland)

Im April beka­men wir die Aus­sage von der Kranken­ver­sicherung, dass unser Wider­spruch von der Ablehnung der Hos­pizpflege für den Aufen­thalt im Regen­bo­gen­land (Kinder­hos­piz Düs­sel­dorf) im Novem­ber 2007 nicht angekom­men sei. Nun gut, er ging damals frist­gerecht per Fax raus und nicht über die gelbe Post, was wir als Antwort schrieben, und diese wieder per Fax und mit der gel­ben Post versendeten.

Pos­i­tiv hier­bei ist, unsere Aus­sage wurde akzep­tiert und das Wider­spruchsver­fahren “eröffnet”. Und das Neg­a­tive: Der Wider­spruch wird abgelehnt, die Sache geht nun an den Wider­spruch­sauss­chuss, wo wir sicher­lich nichts anderes erwarten dür­fen, als das auch dieser Wider­spruch zur Ablehnung der Hos­pizpflege in eine Klage mün­det. Ja, sie, das Inten­sivkind, stürbe halt nicht in 72 Stun­den. Diese Zahl erhielt ich indi­rekt als Antwort oder Ergeb­nis in einem Schreiben vom MDK Nor­drhein. Denn der MDK-Arzt aus diesem Land­kreis lehnte im Herb­st die Hos­pizpflege per Akten­lage ab, da das Kind nicht in der Final­phase sei. Der Nicht-Empfehlung fol­gte auch die BKK. 

Ein Schreiben an dem MDK Nor­drhein über diese Art der Begutach­tung und dessen Ergeb­nis fol­gte, damals, von uns nach der Ablehnung und ergab, dass sich eben die eigentliche Ster­bephase, also die Final­phase, auf die let­zten 72 Stun­den des Lebens beziehen würde. Let­z­tendlich würde dies aber auch für mich bedeuten, dass Kinder ungle­ich behan­delt wer­den gegenüber Erwach­se­nen. Denn Erwach­sene bekom­men Hos­pizpflege, laut des beste­hen­den Rah­men­ver­trags, wenn sie ein Prog­nose haben, dass sie inner­halb der näch­sten Monat­en oder Wochen ver­ster­ben. Beim Kind ist die Prog­nose also kürz­er, auf Stun­den beschränkt.

Nein, laut den Richtlin­ien der spezial­isierten ambu­lanten Pal­lia­tivver­sorgung (SAPV) muss ein Kind nicht in einem so kurzen Zeitraum ver­ster­ben, um Anspruch auf Leis­tun­gen der Pal­lia­tivver­sorgung zu erhal­ten. Dies wäre auch fatal und wer bitte gibt eine solche Prog­nose. (Vielle­icht dann, wenn das Kind im Leberko­ma liegt und keine Leber “ver­füg­bar” ist.)

Heute ging noch eine let­zte Stel­lung­nahme in diesem Wider­spruchsver­fahren an die Kasse. Wir durften uns noch ein­mal zur Ablehnung des Wider­spruchs äußern. Dem fol­gten wir, denn schließlich war das MDK-Gutacht­en unzure­ichend, find­en wir, und auch haben wir erst vor kurzem eine Antwort vom MDK-Nor­drhein erhal­ten, mit Hil­fe des Lan­des­daten­schutzbeauf­tragten von Nor­drhein-West­falen, welche Doku­mente nun zu dieser Fest­stel­lung geführt haben, eben dass unser Kind nicht in der Final­phase gewe­sen sei und kein Anspruch hätte auf Hos­pizpflege. Sie nan­nten ein Gutacht­en von der Uniklinik Jena, was uns auch vor­liegen würde. Ich ver­mute, sie meinen die Prog­nose der Uni-Klinik, welche da lautet: “Hier­aus ergibt für den Einzelfall das zu jedem Zeit­punkt gegebene Risiko eines “unvo­r­angekündigten” Todes” 

Tag: 
Kat­e­gorie: 



var switchTo5x=true;stLight.options({publisher:”});

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus