Die Bevormundung und das Sanihaus

D
Nicht nur, dass die Kran­ken­kas­se ent­schei­det, was sie als Hilfs­mit­tel aner­ken­nen, also (mit-)finanzieren für ihre Pati­en­ten. Nein, so gibt es auch eini­ge Sani­täts­häu­ser, wel­che die Ent­schei­dung der Mit­ar­bei­ter der Kran­ken­kas­se im Vor­feld über­neh­men. Erst ges­tern erfuhr ich wie­der davon am Bei­spiel Regen­dach für den Rehabuggy:

Einer Mut­ter wur­de der Reha­bug­gy für ihre Toch­ter gelie­fert und was nicht dabei war, war des Regen­dach. Auf die Fra­ge war­um, folg­te die Ant­wort vom Reha­händ­ler: Die Kas­se zahlt dies sowie­so nicht, somit haben wir es erst gar nicht mit auf­ge­nom­men. Sprich, es wur­de bei der Kas­se nicht bean­tragt mit dem Kos­ten­vor­anschlag. Wie? Das Regen­dach wur­de im „Gesamt­pa­ket“ Reha­bug­gy ver­ord­net vom Arzt und das Sani­täts­haus ent­schei­det dar­über, was am Ende die Kran­ken­kas­se zahlt? Rich­tig, zumin­dest im die­sen Fall und ich nen­ne dies Bevor­mun­dung, wenn nicht sogar Amts­an­ma­ßung. Schließ­lich steht es dem Sani­täts­haus nicht zu, zu ent­schei­den, wel­che vom Arzt rezep­tier­ten Leis­tun­gen die Kran­ken­kas­sen über­neh­men oder nicht. Des­halb wird bei Hilfs­mit­teln ein Kos­ten­vor­anschlag an die Kas­se gesen­det. Sie ent­schei­det dann dar­über, ob sie, wie in die­sem Bei­spiel, das Regen­dach über­neh­men, zum Teil oder gar nicht. Lehnt die Kas­se das Hilfs­mit­tel ab, ist dies ein Ver­wal­tungs­akt und der Pati­ent kann dage­gen einen Wider­spruch ver­fas­sen bis hin zur Klage.

In die­sem Rechts­streit hat das Sani­täts­haus nur die Funk­ti­on, zu bera­ten: Was kos­tet solch Dach und gibt es Alter­na­ti­ven. Dies ist auch das, was ich von einem Sani­täts­haus an sich erwar­te, neben einen guten Hand­werk in der indi­vi­du­el­len Anpas­sung der Hilfs­mit­tel. Es berät, um für den Pati­en­ten das pas­sen­de zu fin­den, es kann auf­klä­ren, was aner­kann­te Hilfs­mit­tel sind und doch hat es nicht dar­über zu ent­schei­den, ob ein Hilfs­mit­tel auch dem Sin­ne des Geset­zes ent­spricht, wenn der Arzt sei­nem Pati­ent ein spe­zi­el­les ver­ord­net. Es kann natür­lich mit sei­ner Aus­sa­ge, nen­nen wir es Gut­ach­ten, dazu bei­tra­gen, die Ent­schei­dung der Kas­se oder dem Gericht in eine oder ande­re Rich­tung zu lenken.

Doch war­um han­delt man­ches Sani­haus so? Zum einem mag es ihre Erfah­rung sein dar­in, was die Kas­se zahlt, was nicht und das Kli­en­tel Pati­ent, wel­cher kein Wider­spruch ein­legt. Dann sind sicher­lich vie­le Kun­den, wel­che plötz­lich ein Hilfs­mit­tel brau­chen, frei nach „Der Dok­tor hat gemeint…“ und das Sani­haus sucht dann das pas­sen­de raus. Dabei kommt noch hin­zu: Wenn das Sani­haus den Pati­ent berät und ein Hilfs­mit­tel anpasst, so möch­te es natür­lich auch, dass die Kran­ken­kas­se bei ihm das Hilfs­mit­tel kauft und sich nicht ein Zweit­an­ge­bot holt von einem ande­ren Reha­händ­ler. Denn die Bera­tung ist im Preis vom Hilfs­mit­tel eingeschlüsselt.

Da kann es dann schnell zur Bevor­mun­dung des Kun­den kom­men, wo dann Din­ge der Grund­ver­sor­gung gestri­chen wer­den vom Sani­täts­haus, wie das Regen­dach oder der Schlupf­sack. Das Ergeb­nis ist ein annehm­ba­rer Kos­ten­vor­anschlag für die Krankenkasse.

In unse­rem Fall wur­de sogar der Reha­händ­ler pam­pig, als er auf den feh­len­den Regen­schutz ange­spro­chen wur­de. Nett, oder.

Dabei gibt es zum Regen­dach bei Reha­bug­gy sogar schon eine Recht­spre­chung, die in einem Fall aus­sagt, dass das Dach soweit von der Kran­ken­kas­se bezu­schusst wer­de, bis der Eigen­teil der Eltern den Preis eines nor­ma­len Regen­da­ches entspricht.

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by dirkstr

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