Scheinbar kennt dort die Stadt kein Pardon, obwohl wir die Gebührenforderung erst im Oktober bekommen haben und daraufhin einen Antrag zur Prüfung der Zumutbarkeit der Gebühren gestellt haben. Doch wie es manchmal mit den Anträgen so ist, wenn die Kostenträger was haben wollen, dann geht es auch rückwirkend, aber wenn der Bürger etwas (zurück-)bekommen möchte, dann gilt es erst ab Antragsmonat, schlimmstenfalls wie bei der Sozialhilfe, ab Datum der Antragstellung. Nett ist dies nicht von der Stadt und es zeigt auch (wiedermal), dass hier scheinbar kein Interesse besteht, die Eltern mit einem behinderten Kind zu berücksichtigen, also den Mehraufwand wegen der Behinderung und auch die Belastung der Eltern anzuerkennen.
Klaglos? Nun unseren Widerspruch konnte der Träger “Stadt Jena” nicht abhelfen, meint er. Der Widerspruch ist, dass wir gegen die Erhebung des Elternbeitrags bei der Lady an sich Einspruch erhoben haben, da sie Eingliederungshilfe vom Sozialamt bekommt und keine Jugendhilfe. Nicht abhelfen bedeutet, der Widerspruch wird demnächst an das Landesverwaltungsamt wandern und damit ist die Stadt erstmal das Problem los, also sie muss es nicht lösen, sondern das Land. Ist dies ein Eingeständnis?
Morgen wird ein FAX an das Dezernat Soziales und Kultur von Jena gehen und wir werden um eine Verlängerung der Bedenkzeit bitten, ob der Widerspruch an das Landesverwaltungsamt wandert.