Heute rief ein Mitarbeiter der Kasse an und gab bekannt, dass die Handschuhe wieder genehmigt seien. Der Grund für diesen Schritt: Eine Prüfung vom MDK per Aktenlage nach unserem Widerspruch fiel wohl positiv aus. Na dann.
Neben dem habe ich heute gelernt, dass die Handschuhe für den Schutz des Pflegepersonals deren Arbeitgeber tragen muss, also keine “direkte” Kassenleistung ist (indirekt schon, denn so muss dies im Tarif für den Pflegedienst “eingeschlüsselt” sein). Doch haben wir die Benutzung der Einweghandschuhe auch mit dem Schutz vor Keimen für die Madame begründet und dies würde wohl ausschlaggebend sein, erfuhr ich von einer anderen Stelle.
Hierbei würde mich mal interessieren, was dies Gutachten gekostet hat.
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