Krankenkasse: Widerspruch zur Hospizpflege nicht abgeholfen

Das ging dies­mal aber schnell. Am Mon­tag, den 15.10.07 hat­te ich den Wider­spruch fer­tig und dann gle­ich am frühen Nach­mit­tag hinge­faxt (um genau zu sein laut der Spe­icherung in der Tele­fon­box gegen 14.54 Uhr bzw. 14.58) und prompt kam heute von der BKK für Heil­berufe die Ablehnung des Wider­spruchs bei uns an, datiert vom 15.10.07. Sie kön­nen keine Hos­pizpflege genehmi­gen, da es sich um eine vorüberge­hende Ver­hin­derung der Pflegeper­son han­dele, sie haben ja die Kurzzeitpflege genehmigt und für die Hos­pizpflege seien die Voraus­set­zun­gen nicht erfüllt. Nun, das unser Inten­sivkind die Voraus­set­zung erfüllt, auch unsere Lebenssi­t­u­a­tion, war ja Zweck unseres Wider­spruch.

Doch ist es für mich bei der schnellen Bear­beitung des Wider­spruchs fraglich, ob unsere Gründe, mit Hin­weis auf die Richtlin­ien der Spitzenor­gan­i­sa­tio­nen der Krankenkassen, auch richtig wahrgenom­men wur­den vom Sach­bear­beit­er. Zumin­d­est ist für mich auch die Frage offen: Ob denn ein MDK-Gutacht­en über die Notwendigkeit der Hos­pizpflege gemacht wurde? Dies ist doch immer das min­deste bei solchen Entschei­dun­gen, denn son­st wird es für mich unver­ständlich, wenn die Sach­bear­beit­er der Krankenkassen son­st immer darauf hin­weisen, dass sie keine Medi­zin­er seien und nicht über den Bedarf (zumin­d­est bei den Hil­f­s­mit­teln war es bish­er so) urteilen kön­nen. Deshalb würde der MDK eingeschaltet.

Nun, in diesem let­zten Schreiben wurde auch nichts der­gle­ichen vom MDK erwäh­nt. Und was macht man da? Ja heute ging erst­mal ein Fax an die Kasse zurück mit der Bitte um ein MDK-Gutacht­en und der Frage, warum keins erstellt wurde, neben zwei anderen kleinen Fra­gen. Das näch­ste wird sicher­lich wieder mal ein Brief ans Bun­desver­sicherungsamt sein und es muss die Frage eine Antwort find­en, wie es denn ist mit dem Gang zum Sozial­gericht. Denn dann müssen wohl die Richter urteilen, wie weit unsere Tochter vom Tode bedro­ht ist und wir, um die häus­liche Lebenssi­t­u­a­tion aufrecht zu erhal­ten, Ent­las­tung brauchen, auch in der Form des Kinder­hos­pizes, da nur so die aufwendi­ge Pflege abgedeckt ist. Schließlich laut dem let­zten Schreiben sind wir inner­halb der Kasse schon am Wider­spruch­sauss­chuss gelandet, denn dahin soll diese Angele­gen­heit am 15.11 gegeben wer­den. Wir kön­nen dazu nur noch Stel­lung beziehen, heißt es.

Kat­e­gorie: 



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