Kurz gesagt, wir hatten eine Tracheostomaweste fürs Schwimmbad in einem Katalog bestellt. Nach einem Monat wurde sie dann endlich geliefert. Doch als wir sie sahen, waren wir nicht mehr überzeugt von der Kombination Tracheostoma-Schwimmweste und unserer Tochter, und möchten sie somit zurück schicken. Schließlich entspricht der Preis von über 500 Euro bei uns nicht dem, bei dem man sagt, man legt sie sich beiseite mit der Hoffnung, es später mal auszuprobieren. Da der Katalog nur die Belehrung der Rückgabe für gewerbebetreibende Kunden enthält, habe ich dort angerufen, mit der Frage, wie es denn nun funktioniert mit der Rücksendung. Dabei wurden mir Dinge erklärt, wie, es sei eine Sonderanfertigung. Der Grund dafür sei, wir haben ja die Größe und das Gewicht angegeben. Doch laut dem Katalog ist die Weste keine Sonderanfertigung, zumindest nach meinen Verstand, denn da heißt es: “In drei Einheitsgrößen adaptierbar für fast jede Person.” Nach ihrer weiteren Beschreibung sollen wir die Körpergröße angeben und sie liefern das passende Exemplar.
Also wenn es nach dieser Beschreibung eine Sonderanfertigung sei, dann ist auch jedes paar Schuhe eine. Schließlich gebe ich auch bei Schuhen eine Körpergröße, die Größe meines Fußes auf der Bestellung an und kann diese bei nicht Gefallen zurück schicken. Sind die Schuhe eine Spezialanfertigung, dann ist klar, zurück geht es nur bei Mängel oder per Kulanz des Händlers. Doch sollte die Sache Sonderanfertigung auch in der Produktbeschreibung oder als Bestellhinweis erkennbar sein.
Drei Tage vergehen, dreimal habe ich angerufen, um eine Aussage über den Vorgang der Rücksendung nun zu erhalten, mit dem Einvernehmen, man könne mich zurückrufen, bei der ich unsere Telefonnummer angab. Doch klingelt heute der Versandhandel des Katalogs nicht bei uns an, sondern die Herstellerfirma der Tracheostoma Weste. Ich war überrascht, schließlich habe ich den Kaufvertrag nicht mit dem Hersteller abgeschlossen, sondern, wie allgemein üblich, mit dem Händler. Die Person wollte mich nun überzeugen, dass diese Schwimmweste auch auf unserer Tochter passt, dann wollte sie genau wissen, warum wir sie nicht mehr haben wollen und am Ende war ich einer, der nur bestelle, um den Firmen zu schaden. Ich versuchte der Person zu erklären, dass es sie nichts angeht, warum sie nicht passend ist zu meiner Tochter und letztendlich habe ich ihr versucht klar zu machen, dass es gesundheitlich nicht geht. Außerdem muss ich meine Rückgabe nicht begründen. Im Laufe des Gesprächs wollte sie immer, dass ich die Weste teste. Klar, ich teste sie und danach verliere ich mein Rückgaberecht erst recht wegen Benutzung.
Schließlich beendete sie das Gespräch und wolle das weitere Vorgehen mit dem Händler klären. Bitte, was hat denn der Kunde mit dem Vorgängen zwischen dem Hersteller und Händler zu schaffen? Und warum soll ich mir Produkte bestellen, um sie dann wieder auf eigene Kosten (Porto) zurück zu senden? Das ergibt keinen Sinn. Gerade auch dann nicht, wenn man hier fast den Eindruck gewinnt, am Ende geht es nur noch mit einem Rechtsanwalt wegen Streitigkeiten um die Definition von Sonderanfertigung in der Produktbeschreibung. Außerdem, die Weitergabe unserer Telefonnummer an den Hersteller, ich glaube nicht, dass dies so ganz sauber ist.
Doch was ich mich hierbei frage: Ist demnach jedes Hilfsmittel für einen behinderten Menschen eine Sonderanfertigung, da es nicht die hohe Stückzahl hat in der Herstellung wie ein Produkt für den Massenmarkt?