Rückgaberecht beim Rehaversandhandel

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Dass der Reha­markt ein wenig anders tickt als der übli­che Han­del ist mir ja schon geläu­fig. Wie zum Bei­spiel, wenn das Wort Reha irgend­wie mit einem Pro­dukt in Ver­bin­dung steht, beinhal­tet es, schein­bar oder auch nicht, gleich einen höhe­ren Preis. Klar, es sind vie­le Mit­tel­stands­un­ter­neh­men dort zugan­ge und sie müs­sen anders kal­ku­lie­ren, auch um gewünsch­te Ser­vice­leis­tun­gen auf­recht zu hal­ten, wie eben die Pro­be­stel­lung von Hilfs­mit­teln, bei wel­chem sogar der An- und Rück­fahrts­weg dem Kun­den (häu­fig?) nicht in Rech­nung gestellt wird. Doch dass hier die Rege­lun­gen des Fern­ab­sat­zes für den “nor­ma­len” Kun­den nicht die Bedeu­tung hat wie im Ver­sand­han­del sonst üblich, ist mir neu.

Kurz gesagt, wir hat­ten eine Tra­cheo­sto­ma­wes­te fürs Schwimm­bad in einem Kata­log bestellt. Nach einem Monat wur­de sie dann end­lich gelie­fert. Doch als wir sie sahen, waren wir nicht mehr über­zeugt von der Kom­bi­na­ti­on Tra­cheo­sto­ma-Schwimm­wes­te und unse­rer Toch­ter, und möch­ten sie somit zurück schi­cken. Schließ­lich ent­spricht der Preis von über 500 Euro bei uns nicht dem, bei dem man sagt, man legt sie sich bei­sei­te mit der Hoff­nung, es spä­ter mal aus­zu­pro­bie­ren. Da der Kata­log nur die Beleh­rung der Rück­ga­be für gewer­be­be­trei­ben­de Kun­den ent­hält, habe ich dort ange­ru­fen, mit der Fra­ge, wie es denn nun funk­tio­niert mit der Rück­sen­dung. Dabei wur­den mir Din­ge erklärt, wie, es sei eine Son­der­an­fer­ti­gung. Der Grund dafür sei, wir haben ja die Grö­ße und das Gewicht ange­ge­ben. Doch laut dem Kata­log ist die Wes­te kei­ne Son­der­an­fer­ti­gung, zumin­dest nach mei­nen Ver­stand, denn da heißt es: “In drei Ein­heits­grö­ßen adap­tier­bar für fast jede Per­son.” Nach ihrer wei­te­ren Beschrei­bung sol­len wir die Kör­per­grö­ße ange­ben und sie lie­fern das pas­sen­de Exemplar.

Also wenn es nach die­ser Beschrei­bung eine Son­der­an­fer­ti­gung sei, dann ist auch jedes paar Schu­he eine. Schließ­lich gebe ich auch bei Schu­hen eine Kör­per­grö­ße, die Grö­ße mei­nes Fußes auf der Bestel­lung an und kann die­se bei nicht Gefal­len zurück schi­cken. Sind die Schu­he eine Spe­zi­al­an­fer­ti­gung, dann ist klar, zurück geht es nur bei Män­gel oder per Kulanz des Händ­lers. Doch soll­te die Sache Son­der­an­fer­ti­gung auch in der Pro­dukt­be­schrei­bung oder als Bestell­hin­weis erkenn­bar sein.

Drei Tage ver­ge­hen, drei­mal habe ich ange­ru­fen, um eine Aus­sa­ge über den Vor­gang der Rück­sen­dung nun zu erhal­ten, mit dem Ein­ver­neh­men, man kön­ne mich zurück­ru­fen, bei der ich unse­re Tele­fon­num­mer angab. Doch klin­gelt heu­te der Ver­sand­han­del des Kata­logs nicht bei uns an, son­dern die Her­stel­ler­fir­ma der Tra­cheo­sto­ma Wes­te. Ich war über­rascht, schließ­lich habe ich den Kauf­ver­trag nicht mit dem Her­stel­ler abge­schlos­sen, son­dern, wie all­ge­mein üblich, mit dem Händ­ler. Die Per­son woll­te mich nun über­zeu­gen, dass die­se Schwimm­wes­te auch auf unse­rer Toch­ter passt, dann woll­te sie genau wis­sen, war­um wir sie nicht mehr haben wol­len und am Ende war ich einer, der nur bestel­le, um den Fir­men zu scha­den. Ich ver­such­te der Per­son zu erklä­ren, dass es sie nichts angeht, war­um sie nicht pas­send ist zu mei­ner Toch­ter und letzt­end­lich habe ich ihr ver­sucht klar zu machen, dass es gesund­heit­lich nicht geht. Außer­dem muss ich mei­ne Rück­ga­be nicht begrün­den. Im Lau­fe des Gesprächs woll­te sie immer, dass ich die Wes­te tes­te. Klar, ich tes­te sie und danach ver­lie­re ich mein Rück­ga­be­recht erst recht wegen Benutzung.

Schließ­lich been­de­te sie das Gespräch und wol­le das wei­te­re Vor­ge­hen mit dem Händ­ler klä­ren. Bit­te, was hat denn der Kun­de mit dem Vor­gän­gen zwi­schen dem Her­stel­ler und Händ­ler zu schaf­fen? Und war­um soll ich mir Pro­duk­te bestel­len, um sie dann wie­der auf eige­ne Kos­ten (Por­to) zurück zu sen­den? Das ergibt kei­nen Sinn. Gera­de auch dann nicht, wenn man hier fast den Ein­druck gewinnt, am Ende geht es nur noch mit einem Rechts­an­walt wegen Strei­tig­kei­ten um die Defi­ni­ti­on von Son­der­an­fer­ti­gung in der Pro­dukt­be­schrei­bung. Außer­dem, die Wei­ter­ga­be unse­rer Tele­fon­num­mer an den Her­stel­ler, ich glau­be nicht, dass dies so ganz sau­ber ist.

Doch was ich mich hier­bei fra­ge: Ist dem­nach jedes Hilfs­mit­tel für einen behin­der­ten Men­schen eine Son­der­an­fer­ti­gung, da es nicht die hohe Stück­zahl hat in der Her­stel­lung wie ein Pro­dukt für den Massenmarkt?

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by dirkstr

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