Stundenregelung in der Kita-Gebührensatzung

S
Zum neu­en Jahr ist in Jena die neue Gebüh­ren­sat­zung für die Kita in Kraft getre­ten. Neue Gebüh­ren­sat­zung bedeu­tet zum einen ver­än­der­te Bei­trä­ge und Ein­kom­mens­gren­zen und zum ande­ren ein neu­es Modell der Berech­nung von Gebüh­ren. Da heißt es, eine Kita­wo­che beträgt in der Regel 45 Stun­den und weiter:
Für Betreuungszeiten, die die Regelbetreuungszeit >
über- bzw. unterschreiten, erhöht bzw. ermäßigt sich
die Gebühr um die Hälfte des Prozentsatzes der
Über- bzw. Unterschreitung der Regelbetreuungs-
zeit. (§7 Abs. 2 der Satzung)

Eine ein­deu­ti­ge Aus­sa­ge, denkt man sich, doch dann mit dem nächs­ten Absatz:

Die näheren Einzelheiten zu den Betreuungszeiten
werden in der Benutzungssatzung bzw. der Haus-
ordnung für die Einrichtung geregelt.(§7 Abs. 2 der Satzung)

Und die Haus­ord­nung der Kita sagt aus, es gäbe nur Ganz- oder Halb­tags und wer über 45 Stun­den die Woche kommt, muss sich dann die Stun­den dazu kaufen.

Muss man da mit­spie­len? Unse­re Toch­ter geht pro Woche 32,5 Stun­den in die Kita, was ja wun­der­bar nach­zu­wei­sen ist durch den Fahr­dienst. Hin­zu hat das Sozi­al­amt für ihre Ein­zel­in­te­gra­ti­on 40 Stun­den die Woche geneh­migt. Also 40 Stun­den dürf­te die Lady in die Kita gehen, aber wir sol­len 45 Stun­den bezah­len. Hin­zu kön­ne dann, da sie dann über 8 Stun­den in der Kita wäre, die Ein­rich­tung noch Geld von der Pfle­ge­stu­fe ver­lan­gen. Dies sehe ich dann als Doppelbelastung.

Die zwei­te Sache ist, die Betreu­ung unse­rer Toch­ter wird, da es eine 1:1 Betreu­ung ist, eigent­lich voll vom Sozi­al­amt bezahlt und die Sozi­al­hil­fe sieht kei­nen Eltern­bei­trag vor, son­dern es gibt die Rege­lung mit den 8 Stun­den in der Kita und dem Pfle­ge­geld. Der Eltern­bei­trag bezieht sich aber auf die Jugend­hil­fe. Doch wenn kei­ne Jugend­hil­fe statt­fin­det, zumin­dest kann ich kei­ne all­ge­mei­ne Jugend­hil­fe bei unse­rer Toch­ter erken­nen, müss­te dem­nach gar kein Eltern­bei­trag anfal­len. Wenn die Stadt Jena nach­wei­sen kann, unse­re Toch­ter erhält von den 32,5 Stun­den in der Woche 5 Stun­den Jugend­hil­fe, dann müss­ten wir eigent­lich nach der Sat­zung nur die 5 Stun­den in der Woche Kita­ge­büh­ren zah­len. So ver­ste­he ich es.

Zumin­dest habe ich die­se klei­ne Sach­fra­ge jetzt an die Stadt Jena, der Gebüh­ren­stel­le für die Kin­der­gär­ten, abge­ge­ben und bin gespannt, ob es igno­riert wird und dabei “knall­hart” auf die Haus­ord­nung ver­wie­sen wird. Doch ist die Haus­ord­nung kein Gesetz und steht unter der Gebüh­ren­sat­zung, womit das bin­dend ist, was in der Sat­zung steht. Dies nicht nur nach mei­nen Ver­ständ­nis, son­dern auch des eines Juris­ten, bei dem ich nachhakte.

Ganz neben­bei, in der jet­zi­gen Woche sol­le im Stadt­rat die Ent­schei­dung bekannt wer­den, ob über­haupt ein Eltern­bei­trag bei schwer­be­hin­der­ten Kin­dern mit Ein­glie­de­rungs­hil­fe erho­ben wird und somit die gesetz­li­che Rege­lung aner­kannt wird: Wenn der Kita­platz (mit) durch Ein­glie­de­rungs­hil­fe finan­ziert wird, dass die Gesetz­mä­ßig­kei­ten der Sozi­al­hil­fe gel­ten, wonach kein Eltern­bei­trag zu erhe­ben ist. Ich bin gespannt.

Doch war dies nicht das ein­zi­ge, was wir an die Stadt schrie­ben, son­dern wir wider­rie­fen noch unser Last­schrift­ver­fah­ren, da die Stadt jeden Monat Beträ­ge abbuch­te, die sie als Kita­ge­bühr bezeich­ne­ten, aber wor­über wir gar kei­nen Bescheid bekom­men hat­ten. Auch hat die Stadt Jena uns nie die Bei­trä­ge gut geschrie­ben oder zurück gezahlt, die wir am Anfang zuviel bezahlt hat­ten, da rück­wir­kend uns die Gebühr erlas­sen wur­de. Ich sag nur: Tol­le Leistung!

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by dirkstr

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