Für Betreuungszeiten, die die Regelbetreuungszeit >
über- bzw. unterschreiten, erhöht bzw. ermäßigt sich
die Gebühr um die Hälfte des Prozentsatzes der
Über- bzw. Unterschreitung der Regelbetreuungs-
zeit. (§7 Abs. 2 der Satzung)
Eine eindeutige Aussage, denkt man sich, doch dann mit dem nächsten Absatz:
Die näheren Einzelheiten zu den Betreuungszeiten
werden in der Benutzungssatzung bzw. der Haus-
ordnung für die Einrichtung geregelt.(§7 Abs. 2 der Satzung)
Und die Hausordnung der Kita sagt aus, es gäbe nur Ganz- oder Halbtags und wer über 45 Stunden die Woche kommt, muss sich dann die Stunden dazu kaufen.
Muss man da mitspielen? Unsere Tochter geht pro Woche 32,5 Stunden in die Kita, was ja wunderbar nachzuweisen ist durch den Fahrdienst. Hinzu hat das Sozialamt für ihre Einzelintegration 40 Stunden die Woche genehmigt. Also 40 Stunden dürfte die Lady in die Kita gehen, aber wir sollen 45 Stunden bezahlen. Hinzu könne dann, da sie dann über 8 Stunden in der Kita wäre, die Einrichtung noch Geld von der Pflegestufe verlangen. Dies sehe ich dann als Doppelbelastung.
Die zweite Sache ist, die Betreuung unserer Tochter wird, da es eine 1:1 Betreuung ist, eigentlich voll vom Sozialamt bezahlt und die Sozialhilfe sieht keinen Elternbeitrag vor, sondern es gibt die Regelung mit den 8 Stunden in der Kita und dem Pflegegeld. Der Elternbeitrag bezieht sich aber auf die Jugendhilfe. Doch wenn keine Jugendhilfe stattfindet, zumindest kann ich keine allgemeine Jugendhilfe bei unserer Tochter erkennen, müsste demnach gar kein Elternbeitrag anfallen. Wenn die Stadt Jena nachweisen kann, unsere Tochter erhält von den 32,5 Stunden in der Woche 5 Stunden Jugendhilfe, dann müssten wir eigentlich nach der Satzung nur die 5 Stunden in der Woche Kitagebühren zahlen. So verstehe ich es.
Zumindest habe ich diese kleine Sachfrage jetzt an die Stadt Jena, der Gebührenstelle für die Kindergärten, abgegeben und bin gespannt, ob es ignoriert wird und dabei “knallhart” auf die Hausordnung verwiesen wird. Doch ist die Hausordnung kein Gesetz und steht unter der Gebührensatzung, womit das bindend ist, was in der Satzung steht. Dies nicht nur nach meinen Verständnis, sondern auch des eines Juristen, bei dem ich nachhakte.
Ganz nebenbei, in der jetzigen Woche solle im Stadtrat die Entscheidung bekannt werden, ob überhaupt ein Elternbeitrag bei schwerbehinderten Kindern mit Eingliederungshilfe erhoben wird und somit die gesetzliche Regelung anerkannt wird: Wenn der Kitaplatz (mit) durch Eingliederungshilfe finanziert wird, dass die Gesetzmäßigkeiten der Sozialhilfe gelten, wonach kein Elternbeitrag zu erheben ist. Ich bin gespannt.
Doch war dies nicht das einzige, was wir an die Stadt schrieben, sondern wir widerriefen noch unser Lastschriftverfahren, da die Stadt jeden Monat Beträge abbuchte, die sie als Kitagebühr bezeichneten, aber worüber wir gar keinen Bescheid bekommen hatten. Auch hat die Stadt Jena uns nie die Beiträge gut geschrieben oder zurück gezahlt, die wir am Anfang zuviel bezahlt hatten, da rückwirkend uns die Gebühr erlassen wurde. Ich sag nur: Tolle Leistung!