Pflegeempfänger und dem Pflegekunden

Seit mein­er Aus­bil­dungszeit, wenn auch mit Pausen, bin ich mit dem Fachge­bi­et Pflege verwach­sen. Doch erst heute lernte ich das Wort „Pflegeempfänger“ ken­nen. In der Klinik sprechen sie vom Patient, in Pflege­heimen kenn ich den Begriff Heim­be­wohn­er oder Klient. Im ambu­lanten Bere­ich lernte ich die Worte Kunde oder Pflegekunde ken­nen. Geläu­fig war mir die / der Zupfle­gende oder die / der Gepflegte.

Der Begriff „Pflegeempfänger“ klingt pro­fes­sionell wie Pflegekunde und für mich steckt darin ein Bruch. Pro­fes­sionell, weil die „Pflege“ als ein Pro­dukt ver­standen wird. Ich ver­ste­he die Pflege nicht als ein abgeschlossenes Pro­dukt1, es über­set­zt sich für mich nicht aus der Bedeu­tung „sor­gen für“ oder „betreuen“ 2. Doch stimme ich für das Pro­dukt „Pflege“, betra­chte ich einzelne, abgeschlossene Pflegev­er­rich­tun­gen, zum Beispiel das endo­tra­cheale Absaugen. Es stellt ein Ergeb­nis durch eine Hand­lung dar: Der Schleim in der Luftröhre wurde ent­fer­nt und der Gasaus­tausch in der Lunge kann unge­hin­dert ver­laufen; die Sauer­stoff­sät­ti­gung auf dem Mon­i­tor steigt.

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Behinderung & Krankenhaus: Belange der Betroffenen berücksichtigen!

Der deutsche Ethikrat hat­te die Woche die vork­om­mende schlechte Kranken­hausver­sorgung von Behin­derten kri­tisiert. Zurecht und begrüßenswert, denn es ist ein Grund, warum wir und andere mit einem Inten­sivkind ver­suchen die Kliniken zu ver­mei­den: Was durch den Pflege­di­enst Zuhause geleis­tet wird, kann in der Klinik durch den Per­son­alschlüs­sel in vie­len Fällen nur unzure­ichend umge­set­zt wer­den. Dieser Fakt wurde uns in der let­zten Krise im Kinder­hos­piz vor 14 Tagen wieder bewusst.

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Hilfsmittel: Homecare-Service ohne Kostenklärung?

Welchen Home­care-Ser­vice für die Tra­cheostom­aver­sorgung soll ich nehmen? Eine Frage, die sich eine Mut­ter in der Klinik nicht stellen musste, wie ich erfuhr. Statt, dass man ihr eine Liste von Fir­men gab, soll es geheißen haben, die Fir­ma XY mache es. Es fragte sie auch kein­er, von welchen San­ität­shäuser das Kind ver­sorgt werde.

Ein Weg, der für die Mut­ter nicht ohne Prob­leme ver­lief. Zum einen war das Kind ver­sorgt durch eine Fir­ma, die alles lieferte für das Absaugen. Denn das Kind wurde vor dem Luftröhren­schnitt mehrfach täglich oral abge­saugt. Zum anderen ver­traute sie auf das Sach­leis­tung­sprinzip der Krankenkassen.
Dies war fatal.  Im drit­ten Monat Zuhause nach dem Klinikaufen­thalt, eröffnete ihr der neue, anver­traute Home­care-Ser­vice, dass die Krankenkasse noch keine Rech­nung gezahlt hätte. Sie, die  Mut­ter, sei dran schuld, sie hätte nicht mit­geteilt, dass eine andere Fir­ma die Absaugung ver­sorge. Dadurch würde nicht die Fall­pauschale für das Tra­cheostoma greifen, was die Krankenkasse zahlen müsste.

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Behinderung, Lebensschutz und die PID

Liebe Eltern mit einem schw­er kranken Kind ohne Lebenser­wartung aufgepasst: Das Leben ihres Kindes ist nicht schützenswert, wenn man diese Press­es­timme aus “Die Welt” zitiert in der Mem­minger Zeitung liest:

“So ist schw­er zu ver­ste­hen, warum die Ver­bot­san­hänger zu Abwehr der weit­eren Zulas­sung nicht jen­em Entwurf eine Mehrheit ver­schafften, nach dem die PID nur bei Ver­dacht auf solche Gen­de­fekt zuzu­lassen wäre, an denen das Kind vor oder kurz nach der Geburt ver­stirbt. Da bliebe der Lebenss­chutz unange­tastet, weil kein Leben entste­ht, das zu schützen wäre.” aus: Press­es­tim­men. Die Welt in Mem­minger Zeitung. 9./10. 7. 2011 Nr. 156

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Kliniken und falsche Rechnungen

Die erste Assozi­a­tion bei “jede dritte Klinikrech­nung ist falsch” sei sicher­lich, die Kliniken wür­den zu viel abrech­nen. Aber was ist mit den Rech­nun­gen, wo sie zu wenig abrechnen?

Und dann erin­nere ich mich noch an die Schlagzeilen, jedes dritte oder eben fün­fte Kranken­haus schreibe rote Zahlen. Liegt da nicht ein “tief­eres” Prob­lem in die Rich­tung geschaut: Vielle­icht stimmt das ganze Finanzierungsmod­ell nicht.

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Schwerstkrank — eine Last für die Gesellschaft

Was bewegt die Men­schen, welche die Frage stellen, ob Schw­er­stkranke den Suizid anstreben dür­fen, wenn sie meinen, sie fall­en den Ange­höri­gen und der Gesellschaft finanziell zur Last?

Für mich bein­hal­tet diese Frage auch Fol­gende: Wie weit haben Schw­er­stkranke eigentlich ein Recht darauf, dass ihre krankheits­be­d­ingten “Mehrkosten” von der Gesellschaft getra­gen wer­den? Denn es klingt schon merk­würdig, wenn Men­schen meinen, sie wollen ster­ben, weil sie der Gesellschaft eine Last bilden. Aber sind nicht auch sie die Gesellschaft und auch sie, welche aufzeigen, wie wichtig und gewinnbrin­gend die Für­sorge ist für uns alle.

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Frist zur Abtreibung — Leben mit behindertem Kind

 “Nur wenn das Leben mit einem behin­derten Kind leichter ist, wer­den sich Eltern öfter dafür entschei­den. Und selb­st dann bleibt eine Gesellschaft, die Autonomie und Gesund­heit als wichtig­ste Merk­male eines gelun­genen Lebens definiert, latent behin­derten­feindlich.” aus: Vernün­ftige Frist. sueddeutsche.de, 22.04.09

Einen tre­f­fend­eren Satz hätte man zum The­ma “Abtrei­bung eines behin­derten Kindes” bald nicht find­en kön­nen. In dem Artikel geht es um die kom­mende drei Tage Bedenkzeit für die Schwan­gere. Vor­weg meint der Autor, die Zahl der Spätab­trei­bun­gen wird durch die neue “Frist” nicht sinken. Dies denke ich auch. Das obere Zitat selb­st ste­ht als Fol­gerung des fol­gen­den Satzes:

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Kinderhospiz und Hospizpflege gleich Terminalphase vs. Finalphase

Es ist schon merk­würdig oder eben auch erquick­end oder eben auch nicht. Der Wider­spruch­sauss­chuss der BKK für Heil­berufe hat­te getagt. Mit ihm wurde die Ablehnung der Hos­pizpflege für den let­zten Aufen­thalt im Kinder­hos­piz “Regen­bo­gen­land” bestätigt. Aber es hat­te auch nie­mand von uns erwartet, dass sie unseren Wider­spruch anerken­nen wür­den. Erquick­end daran ist: Es gibt neue Argu­mente. Nicht von uns, son­dern von der Kasse oder eben deren Wider­spruch­sauss­chuss. Ein gewichtiges Argu­ment für die Ablehnung ist, dass es sich um einen im Voraus geplanten Hos­piza­ufen­thalt han­delt mit begren­zter Dauer. Das spräche gegen das Vor­liegen ein­er Final­phase. Ja, hier muss ich der Kasse Recht geben, wenn man ver­schiedene Def­i­n­i­tio­nen darüber dur­char­beit­et: Die Final­phase begren­ze sich auf die let­zten 72 Stun­den im Leben. 

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